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Das Sport­ge­richt des DFB ver­hängte an For­tuna Düs­sel­dorf eine Geld­strafe in Höhe von 20.000 Euro, weil es wäh­rend des Aus­wärts­spiels im DFB-Pokal bei Rot-Weiss Essen im Gäs­te­block zum Ein­satz von Pyro­tech­nik gekom­men war. Dar­über hin­aus wur­den wäh­rend der Par­tie Gegen­stände in Rich­tung des Schieds­rich­ters und der geg­ne­ri­schen Spie­ler geworfen.

Die For­tuna hat dem Urteil zuge­stimmt, es ist somit rechtskräftig.