Foto: Pri­vat

Zwar ist es nachts noch bit­ter­kalt — doch tags­über wärmt die Spät­win­ter­sonne schon ganz ordent­lich. Und macht Lust auf Früh­ling. Nicht nur uns, auch den wild­le­ben­den Piepmätzen.

Anne Dolff vom Ver­ein Stadt­Na­tur: “Der größte Teil der gefie­der­ten Flie­ger ist bereits eif­rig mit Nest­bau und Brü­ten beschäf­tigt. Damit sie dabei unge­stört blei­ben, dür­fen nun bun­des­weit weder Hecken, Gebü­sche, lebende Zäune noch Bäume ent­lang von Stra­ßen oder freien Land­schaft geschnit­ten, gestutzt oder gar gero­det wer­den. Die Schon­zeit gilt auch für Röh­richt und Schilf. So steht’s in Para­graph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.” 

Die­ses Gesetz gilt grund­sätz­lich – auch in Pri­vat­gär­ten. Bäume, Sträu­cher, Röh­richte und Schilf mit besetz­ten Nes­tern oder Höh­len sind streng geschützt, dür­fen kei­nes­falls besei­tigt wer­den. Übri­gens unter­lie­gen auch die belieb­ten Wei­den­kätz­chen die­ser Rege­lung – sie sind eine lebens­wich­tige erste Nah­rungs­quelle für Bie­nen, Hum­meln und Schmetterlinge.

Also bitte jetzt im Inter­esse der gefie­der­ten Freunde nach Mög­lich­keit ganz auf Fäl­lun­gen oder Beschnitt verzichten!

Sollte ein Schnitt – zum Bei­spiel aus Sicher­heits­grün­den – nicht zu ver­mei­den sein, dann unbe­dingt auf Ket­ten­sä­gen und Motor- Hecken­sche­ren in Nest­nähe ver­zich­ten. Klar, dass der Krach bei den brü­ten­den Schna­bel­trä­gern Panik aus­löst. Dann kann es pas­sie­ren, dass sie sich nicht mehr zum Nest zurück trauen, ihre Brut dann jäm­mer­lich zugrunde geht.

Übri­gens:
Nicht nur das Zer­stö­ren oder Ent­fer­nen von Nes­tern und Gele­gen ist streng ver­bo­ten – das Töten der Tiere sowieso. Und: wer die Wild­tiere auch nur stört, macht sich bereits strafbar.

Stadt­Na­tur-Tipp:
Wenn Sie einen sol­chen Ver­stoß beob­ach­ten oder befürch­ten, suchen Sie bitte erst das Gespräch. Viel­leicht weiß die Per­son gar nicht was sie da anrich­tet, viel­leicht kann ja noch ein Tier­leid ver­mie­den werden.

Bei Unein­sich­tig­keit sollte man das Ord­nungs­amt unter 0211 8994000 infor­mie­ren – die mobi­len Mit­ar­bei­ter küm­mern sich auch um den Schutz von Tie­ren und Pflan­zen. Sie sind berech­tigt die Fort­set­zung der gesetz­wid­ri­gen Arbei­ten unter Straf­an­dro­hung zu ver­bie­ten. Und das kann teuer wer­den, Geld­bu­ßen bis zu 50.000 Euro sind möglich