Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat in Abstim­mung mit der Poli­zei Vor­keh­run­gen für mehr Sicher­heit an Sil­ves­ter und Neu­jahr getrof­fen. Sei­tens der Stadt gehört dazu ein Feu­er­werks­ver­bot in der Altstadt.

In der Sil­ves­ter­nacht ist das Mit­füh­ren und Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt ver­bo­ten. Das dient dazu, die Zahl der Ver­let­zun­gen und Gefähr­dun­gen von Men­schen durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Feu­er­werks­kör­pern zu redu­zie­ren. Ver­bo­ten sind Feu­er­werks­kör­per, die nur wenige Tage vor Sil­ves­ter an Pri­vat­per­so­nen über 18 Jah­ren abge­ge­ben wer­den dür­fen, wie Rake­ten, Böl­ler und Feu­er­werks­bat­te­rien. Erlaubt bleibt dage­gen so genann­tes Jugend­feu­er­werk, wie etwa Wun­der­ker­zen und Boden­feu­er­wir­bel, also Feu­er­werks­kör­per, die ganz­jäh­rig und an Men­schen ab 12 Jah­ren abge­ge­ben wer­den dür­fen. Das Feu­er­werks­ver­bot wird von Sonn­tag, 31. Dezem­ber, 20 Uhr bis Mon­tag, 1. Januar 2018, 6 Uhr gel­ten. Wäh­rend die­ser Zeit ist es im öffent­li­chen Stra­ßen­raum in der Alt­stadt ver­bo­ten, Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F2 mit­zu­füh­ren oder gar zu ent­zün­den. Das Ver­bot umfasst nicht nur den Burg­platz, son­dern ein Gebiet von der Ratin­ger Straße im Nor­den, der Hein­rich-Heine-Allee im Osten, der Flin­ger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Wes­ten. Ein­zel­hei­ten sind der bei­gefüg­ten Gra­fik zu entnehmen.

Kon­troll­stel­len, wie etwa beim Glas­ver­bot  zu Kar­ne­val, wird es nicht geben. Dies des­halb nicht, weil der Besu­cher­an­drang in der Alt­stadt zu Sil­ves­ter, anders als an den Kar­ne­vals­ta­gen, deut­lich gerin­ger ist. Dar­über hin­aus ist durch die hohe poli­zei­li­che und ord­nungs­be­hörd­li­che Prä­senz inner­halb des Ver­bots­ge­bie­tes ein wesent­lich schnel­le­rer Zugriff auf even­tu­elle Stö­rer mög­lich. Auf den räum­li­chen und zeit­li­chen Gel­tungs­be­reich des Abbrenn- und Mit­führ­ver­bots wird durch eine tem­po­räre Beschil­de­rung hin­ge­wie­sen, die nach Weih­nach­ten 2017 an ver­schie­de­nen Stel­len am Rande des Gebie­tes, in dem das Feu­er­werks­ver­bot gilt, ange­bracht wird. Ver­bots­wid­rig mit­ge­brachte Feu­er­werks­kör­per dür­fen durch die Poli­zei und/oder das Ord­nungs­amt sicher­ge­stellt wer­den. Die sicher­ge­stell­ten Feu­er­werks­kör­per wer­den unmit­tel­bar vor Ort ver­nich­tet. Zum Zweck der Ver­nich­tung wer­den an ver­schie­de­nen Stel­len mit Was­ser gefüllte Con­tai­ner auf­ge­stellt, in denen Feu­er­werks­kör­per unbrauch­bar gemacht und zwi­schen­ge­la­gert wer­den kön­nen. Das Ver­hän­gen von Buß­gel­dern ist nicht vorgesehen.

Die Poli­zei wird mit einem erheb­li­chen Per­so­nal­auf­ge­bot im gesam­ten Gebiet der Alt­stadt, beson­ders an neur­al­gi­schen Punk­ten, prä­sent sein. Die Poli­zei unter­stützt das Feuerwerksverbot.

Das Ord­nungs­amt wird zum Jah­res­wech­sel mit 54 Dienst­kräf­ten im Ein­satz sein. Sie set­zen sich zusam­men aus Mit­ar­bei­tern der städ­ti­schen Ver­kehrs­über­wa­chung und des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes. Die Strei­fen des OSD wer­den sich pri­mär um die Über­wa­chung der Ein­hal­tung der Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes (Aktion “Dem Lärm die Spitze neh­men”) und des Jugend­schutz­ge­set­zes küm­mern, wäh­rend die Strei­fen der Ver­kehrs­über­wa­chung die Ord­nung an und um die Taxi­hal­te­plätze beson­ders an der Hein­rich-Heine-Allee sicher­stel­len sollen.

Die Leit­stelle des Ord­nungs­am­tes wird eben­falls besetzt sein. Sofern erfor­der­lich, unter­stüt­zen Strei­fen des OSD die Poli­zei bei Sicher­stel­lung, Ver­wah­rung und Ver­nich­tung von sicher­ge­stell­ten Gegen­stän­den. Dar­über hin­aus wer­den zwei Dienst­kräfte der Gewer­be­ab­tei­lung als Mit­glie­der einer Erkun­dungs­gruppe tätig sein und eine ste­tige Ver­bin­dung des Ord­nungs­am­tes zu Poli­zei und zur Feu­er­wehr halten.

Quelle: Stadt Düsseldorf