Abbren­nen Oster­feuer Archif­bild Foto: LOKALBÜRO

 

Auf­grund der Corona-Pan­de­mie sind zur­zeit Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen unter­sagt. Dazu zäh­len auch Osterfeuer

Das Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz teilt mit:

Auch tra­di­tio­nelle Oster- und Brauch­tums­feuer dür­fen zur­zeit nicht statt­fin­den. Dies stellt das Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz klar. Laut der Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 (Coro­naSchVO) sind alle For­men von Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen grund­sätz­lich untersagt.

In vie­len Orten wer­den zu Ostern Feuer als Teil des Brauch­tums und jähr­li­cher tra­di­tio­nel­ler Treff­punkt der Gemein­schaft aus­ge­rich­tet. „Brauch­tum und Rituale sind wich­ti­ger Bestand­teil unse­rer Gesell­schaft. Sie kön­nen gerade in schwie­ri­gen Momen­ten für Zusam­men­halt sor­gen. Daher fällt es in der aktu­el­len Zeit schwer, auf diese ver­trau­ten Tra­di­tio­nen zu ver­zich­ten. Aber zu unser aller Schutz und zur Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Corona-Virus ist ein Aus­set­zen der­zeit zwin­gend gebo­ten“, sagte Dr. Hein­rich Bot­ter­mann, Staats­se­kre­tär im Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur und Verbraucherschutz.