Mas­ken­pflicht Foto: LOKALBÜRO

 

 

Ab Mitt­woch, 11. Novem­ber, gilt in stark fre­quen­tier­ten Tei­len der Stadt eine Ver­pflich­tung Mund-Nasen-Bede­ckung zu tragen

Seit Mitte Sep­tem­ber stei­gen die Zah­len neu gemel­de­ter Infek­tio­nen mit SARS-CoV‑2 auch in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf expo­nen­ti­ell an. Die Sie­ben-Tages-Inzi­denz bezo­gen auf Düs­sel­dorf liegt der­zeit bei mehr als 166 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner. Das Anste­ckungs­ge­sche­hen im Stadt­ge­biet ist ins­ge­samt wei­ter­hin unspe­zi­fisch und von unkla­ren Anste­ckungs­we­gen geprägt.

Dass das Tra­gen einer All­tags­maske ein Mit­tel ist, die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen zu sen­ken, steht medi­zi­nisch und recht­lich außer Frage. Daher hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am heu­ti­gen Diens­tag, 10. Novem­ber, eine aktua­li­sierte All­ge­mein­ver­fü­gung zum Tra­gen von All­tags­mas­ken im Stadt­ge­biet ver­öf­fent­licht, die sowohl dem Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Düs­sel­dorf vom Mon­tag, 9. Novem­ber, als auch dem wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hen Rech­nung trägt.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung im Detail ist unter dem fol­gen­den Link nach­zu­le­sen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/201110/Allgemeinverfuegung-201110.pdf.

Die Pflicht zum Tra­gen einer All­tags­maske besteht ab Mitt­woch, 11. Novem­ber, in fol­gen­den Tei­len der Stadt:

  • In der Alt­stadt und in der Stadt­mitte an der Scha­dow­straße und der Königs­al­lee täg­lich zwi­schen 10 und 19 Uhr und
  • auf dem Kon­rad-Ade­nauer-Platz und dem Ber­tha von Sutt­ner-Platz täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr.

Die Gel­tungs­ge­biete fin­den Sie zusam­men­ge­fasst dar­ge­stellt unter fol­gen­dem Link:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/201110/Allgemeinverfuegung-201110-Anlagen.pdf.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die All­ge­mein­ver­fü­gung, die eine Pflicht zum Tra­gen einer All­tags­maske im gesam­ten Stadt­ge­biet vor­sah, nicht dem recht­li­chen Bestimmt­heits­grund­satz zum Bei­spiel in Bezug auf Tages­zeit, räum­li­che Situa­tion und Pas­san­ten­fre­quenz ent­sprach. Die Men­schen vor Ort könn­ten auf Grund­lage der All­ge­mein­ver­fü­gung nach Mei­nung des Gerich­tes nicht selbst ein­schät­zen, wann der Min­dest­ab­stand unter­schrit­ten wer­den würde. Daher hat sich die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ent­schlos­sen, die Mas­ken­pflicht für sol­che Stadt­ge­biete zu erlas­sen, die objek­tiv von vie­len Men­schen gleich­zei­tig auf­ge­sucht werden.

Bei den nun­mehr fest­ge­leg­ten Stadt­ge­bie­ten han­delt es sich um Ein­kaufs­stra­ßen mit einer Viel­zahl von Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels, bei denen wäh­rend der Haupt­zeit der all­ge­mei­nen Laden­öff­nungs­zei­ten — täg­lich zwi­schen 10 und 19 Uhr — objek­tiv ein ver­stärk­tes Per­so­nen­auf­kom­men fest­zu­stel­len ist.

Auf den Plät­zen vor und hin­ter dem Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof ist täg­lich eben­falls erhöh­tes Per­so­nen­auf­kom­men zu ver­zeich­nen, das sich unter ande­rem aus Berufs­pend­lern, Pas­san­ten und diver­sen Men­schen­grup­pen, die sich in dort regel­mä­ßig auf­hal­ten, zusam­men­setzt. Auf­grund des beson­de­ren Pas­san­ten­auf­kom­mens wird dort die Pflicht zum Tra­gen einer All­tags­maske in der Zeit von 6 bis 22 Uhr angeordnet.

Obwohl in ver­schie­de­nen Tei­len des Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biets — zum Bei­spiel in Stadt­teil­zen­tren — ein Per­so­nen­auf­kom­men zu beob­ach­ten ist, das dem Ein­zel­nen ein siche­res Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stands nicht immer mög­lich macht, las­sen sich die vom Ver­wal­dungs­ge­richt gefor­der­ten objek­ti­ven Para­me­ter — Tages­zeit, räum­li­che Situa­tion, Pas­san­ten­fre­quenz — für diese Gebiete in Gänze nicht rechts­si­cher bestim­men und wur­den daher nicht mehr in die Mas­ken­pflicht einbezogen.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler appel­liert daher wei­ter­hin ein­dring­lich an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Lan­des­haupt­stadt: “Bitte seien Sie wei­ter­hin so ver­ant­wor­tungs­be­wusst und tra­gen frei­wil­lig eine All­tags­maske auch außer­halb der nun fest­ge­leg­ten Gebiete. Wir müs­sen gemein­sam dazu bei­tra­gen, dass die Infek­ti­ons­zah­len wie­der sin­ken. Jeder kann hierzu sei­nen per­sön­li­chen Bei­trag leis­ten. Nur gemein­sam schaf­fen wir das.”

Dr. Klaus Göbels, Lei­ter des städ­ti­schen Gesund­heits­am­tes: “Covid-19 ist eine Erkran­kung des Atem­trak­tes. Dort ver­meh­ren sich die Viren und wer­den durch Spre­chen oder Hus­ten auf Men­schen in der Nähe über­tra­gen. Daher ist das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung oder eines Mund-Nasen-Schut­zes einer der wirk­sams­ten und wich­tigs­ten medi­zi­ni­schen Maß­nah­men des Infek­ti­ons­schut­zes und trägt dazu bei, die Pan­de­mie ein­zu­däm­men — ins­be­son­dere dort, wo der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann.”

Die bereits mon­tier­ten Hin­weis­schil­der blei­ben bestehen, mög­li­cher­weise wer­den sie auch noch ergänzt, um die Men­schen wei­ter­hin an das Tra­gen einer schüt­zen­den All­tags­maske zu erinnern.