Sym­bol­bild Antrag auf Wohngeld

 

Durch die Wohn­geld­re­form wer­den ab 2023 erheb­lich mehr Haus­halte mit klei­nem Ein­kom­men Anspruch auf Wohn­geld haben. Erfah­rungs­ge­mäß wen­den sich aller­dings viele, die einen Anspruch auf Wohn­geld haben oder haben könn­ten, nicht unmit­tel­bar an das Woh­nungs­amt. Häu­fig ist erste Anlauf­stelle bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen die Sozi­al­ver­wal­tung, eine sons­tige Bera­tungs­stelle oder die Ver­mie­te­rin bezie­hungs­weise der Ver­mie­ter. Es ist also wich­tig, dass diese Stel­len auch Kennt­nisse über das Wohn­geld haben.

Das Amt für Woh­nungs­we­sen hat daher am Mitt­woch, 11. Januar, und Don­ners­tag, 12. Januar, Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen durch­ge­führt. Den rund 140 Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern aus Ver­wal­tung, Ver­bän­den und Woh­nungs­un­ter­neh­men wur­den die Vor­aus­set­zun­gen und das Antrags­ver­fah­ren vor­ge­stellt, ein Über­blick über die Höhe des Wohn­gelds gege­ben und die Abgren­zung zu ande­ren Leis­tun­gen erläu­tert. Dar­über hin­aus wurde auf den Wohn­geld­pro­be­rech­ner (www.wohngeldrechner.nrw.de) hin­ge­wie­sen, mit des­sen Hilfe online die Chan­cen auf Wohn­geld getes­tet und anschlie­ßend der Antrag online gestellt wer­den kann. Sicher­lich wer­den diese Kennt­nisse in Gesprä­chen mit Rat­su­chen­den hilf­reich sein.