Stra­ßen Unbe­nen­nung Foto: Stadt Düsseldorf

 

Ände­run­gen der amt­li­chen Doku­mente der Lan­des­haupt­stadt für betrof­fene Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kostenfrei

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 22. Februar, die Umbe­nen­nung von zehn his­to­risch belas­te­ten Stra­ßen­na­men sowie die Umwid­mung des Münch­hau­sen­wegs beschlossen.

Die Por­sche­straße wird in Ilna-Wun­der­wald-Straße, Wiss­mann­straße in Her­mann-Smeets-Straße, Schlief­fen­straße in Rad­schlä­ger­weg, Pfitz­ner­straße in Clara-Schu­mann-Straße, Woer­mann­straße in Am Auwald, Leut­wein­straße in Auen­blick, Lüde­ritz­straße in An der Kämpe, Peters­straße in Eis­vo­gel­weg, Hans-Chris­toph-See­bohm-Straße in Helene-Weber-Straße und Wil­helm-Schmidt­bonn-Straße in Erika-Mann-Straße umbenannt.

Somit konnte ein umfang­rei­cher Pro­zess mit digi­ta­lem Aus­tausch, Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen vor Ort und einer Aus­wahl aus über 330 Vor­schlä­gen für die neuen Stra­ßen­na­men erfolg­reich abge­schlos­sen werden.

Auf­grund die­ser Rats­be­schlüsse ver­an­lasst die Ver­wal­tung nun zeit­nah die Ver­öf­fent­li­chung der Umbe­nen­nun­gen im Düs­sel­dor­fer Amts­blatt. Mit die­ser öffent­li­chen Bekannt­gabe erhal­ten die neuen Stra­ßen­na­men jeweils ihre Gültigkeit.

Als wich­ti­ger Schritt wird ein aus­ge­wei­te­ter Vor-Ort-Ser­vice für die betrof­fe­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner vor­be­rei­tet und Ter­mine zur Ein­wei­hung der neuen Stra­ßen­na­men bespro­chen. Der Vor-Ort-Ser­vice sowie die Ein­wei­hungs­ter­mine wer­den vor­aus­sicht­lich ab die­sem Som­mer statt­fin­den. Infor­ma­tio­nen dazu wer­den früh­zei­tig mitgeteilt.

Der Vor-Ort-Ser­vice ist eine beson­dere Dienst­leis­tung der Stadt­ver­wal­tung: Es wer­den jeweils Son­der­ter­mine in den nächst­ge­le­ge­nen Bür­ger­bü­ros und Hil­fe­stel­lun­gen für nötige Ver­wal­tungs­vor­gänge ein­ge­rich­tet. Die Adress­än­de­run­gen in den amt­li­chen Doku­men­ten, wie zum Bei­spiel Per­so­nal­aus­weis, Aus­län­di­sche Auf­ent­halts­ti­tel, Füh­rer­schein, Kfz-Papiere und Grund­buch, sind in die­sem Pro­zess der Umbe­nen­nung his­to­risch belas­te­ter Stra­ßen­na­men kostenfrei.

Im Übri­gen ver­bleibt in einer Über­gangs­phase die alte Stra­ßen­be­zeich­nung, die durch­ge­stri­chen wird, noch für etwa ein Jahr unter dem neuen Stra­ßen­schild erhalten.

Des Wei­te­ren sol­len die umbe­nann­ten Stra­ßen­na­men jeweils unter ande­rem mit einem QR-Code als Auf­kle­ber am Stra­ßen­schild-Pfos­ten ver­se­hen wer­den. Über den QR-Code abruf­bar sind dann ent­spre­chende Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Umbe­nen­nungs­pro­zess sowie eine Erläu­te­rung und Doku­men­ta­tion zum ehe­ma­li­gen und neuen Namens­ge­ben­den. Eine Zusatz­be­schil­de­rung mit kur­zer Erläu­te­rung wird geprüft.

Umfrang­rei­che Infor­ma­tio­nen zur Umbe­nen­nung his­to­risch belas­te­ter Stra­ßen­na­men sowie Ant­wor­ten auf häu­fig in die­sem Zusam­men­hang gestellte Fra­gen (FAQ) sind auf der städ­ti­schen Inter­net­seite unter www.duesseldorf.de/strassenbenennung zusammengestellt.