Potenzmittel © Zoll

Potenz­mit­tel © Zoll

 

„Viel hilft viel“, dachte sich offen­bar ein Rei­sen­der am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen. Als der Zoll den Nie­der­län­der, der am 13.05.2025 aus Istan­bul (Tür­kei) ein­reiste, anhielt und nach anzu­mel­den­den Waren fragte, ver­neinte er dies.

Aller­dings sahen die Beam­tin­nen und Beam­ten auf dem Rönt­gen­bild des Gepäcks des 23-jäh­ri­gen Man­nes meh­rere Päck­chen und baten ihn des­halb zur Kon­trolle sei­nes Kof­fers in die Kon­troll­box. Dort staun­ten sie nicht schlecht, als sie – neben Ziga­ret­ten und Was­ser­pfei­fen­ta­bak – ins­ge­samt 34 Päck­chen Potenz­mit­tel ver­schie­de­ner Her­stel­ler vorfanden.

Ein Groß­teil der Mit­tel bestand dabei aus soge­nann­tem „Potenz­ho­nig“. Dabei han­delt es sich um Honig, der mit ver­schie­de­nen potenz­stei­gern­den Mit­teln ver­setzt wird, um eine ent­spre­chende Wir­kung zu erzielen.

Der Zoll am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen stellt fest, dass die Ein­fuhr sol­cher Pro­dukte in der Ver­gan­gen­heit stark zuge­nom­men hat – inzwi­schen wer­den mehr­mals pro Woche ent­spre­chende Mit­tel beschlagnahmt.

„Das Gefähr­li­che an die­sem Honig ist, dass oft­mals nicht klar erkenn­bar ist, wel­che Mit­tel er in wel­cher Kon­zen­tra­tion ent­hält“,
so Fabian Pflanz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­am­tes Düs­sel­dorf. „Im schlimms­ten Fall kön­nen lebens­ge­fähr­li­che Über­do­sie­run­gen oder Neben­wir­kun­gen die Folge sein.“

Der Nie­der­län­der gab an, dass die gesam­ten Potenz­mit­tel für ihn und seine Freunde in der Hei­mat bestimmt seien. Gegen ihn wurde noch vor Ort ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts des Bann­bruchs in Ver­bin­dung mit einem Ver­stoß gegen das Arz­nei­mit­tel­ge­setz eingeleitet.

Die Potenz­mit­tel wur­den vom Zoll beschlag­nahmt und wer­den nach Abschluss des Ver­fah­rens vernichtet.