Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Mit einem Zwerg­spitz reiste eine 45-jäh­rige Duis­bur­ge­rin am 27.04.2025 aus der Tür­kei nach Deutsch­land ein. Als die Frau den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren ver­las­sen wollte, baten Zöll­ner um Vor­lage der Unter­la­gen für den zehn Monate alten Hund. Die Rei­sende konnte zwar den euro­päi­schen Heim­tier­pass, jedoch kei­nen Nach­weis über eine gül­tige Toll­wut­imp­fung vor­le­gen. Diese, so gab sie auf Befra­gen an, befän­den sich bei ihr zu Hause.

Die Zöll­ner kon­tak­tier­ten dar­auf­hin das Vete­ri­när­amt der Stadt Düs­sel­dorf, das die Beschlag­nahme des Hun­des anord­nete. Zwar konn­ten die Impf­un­ter­la­gen spä­ter digi­tal vor­ge­legt wer­den, sie wie­sen jedoch nur einen Titer von 0,3 IE/ml auf – der Grenz­wert für einen wirk­sa­men Schutz liegt bei min­des­tens 0,5 IE/ml.

„Auch wenn uns bewusst ist, dass der Hund als Fami­li­en­mit­glied ange­se­hen wird und eine Qua­ran­täne Stress für Tier und Besit­zer bedeu­tet, wäre der Scha­den durch eine ein­ge­schleppte Toll­wut­er­kran­kung ungleich höher. Daher emp­fiehlt der Zoll drin­gend, sich vor Rei­se­an­tritt bei den zustän­di­gen Vete­ri­när­be­hör­den zu infor­mie­ren“, so Michael Walk, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Düsseldorf.