
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
Mit einem Zwergspitz reiste eine 45-jährige Duisburgerin am 27.04.2025 aus der Türkei nach Deutschland ein. Als die Frau den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte, baten Zöllner um Vorlage der Unterlagen für den zehn Monate alten Hund. Die Reisende konnte zwar den europäischen Heimtierpass, jedoch keinen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung vorlegen. Diese, so gab sie auf Befragen an, befänden sich bei ihr zu Hause.
Die Zöllner kontaktierten daraufhin das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf, das die Beschlagnahme des Hundes anordnete. Zwar konnten die Impfunterlagen später digital vorgelegt werden, sie wiesen jedoch nur einen Titer von 0,3 IE/ml auf – der Grenzwert für einen wirksamen Schutz liegt bei mindestens 0,5 IE/ml.
„Auch wenn uns bewusst ist, dass der Hund als Familienmitglied angesehen wird und eine Quarantäne Stress für Tier und Besitzer bedeutet, wäre der Schaden durch eine eingeschleppte Tollwuterkrankung ungleich höher. Daher empfiehlt der Zoll dringend, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Veterinärbehörden zu informieren“, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.