Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof nah­men Bun­des­po­li­zis­ten am Diens­tag­abend (03. Juni 2025) einen 39-jäh­ri­gen Mann auf­grund von vier Haft­be­feh­len fest. Nach der Fest­nahme trat er seine Haft­strafe an.

Wäh­rend einer Strei­fen­tä­tig­keit wurde der pol­ni­sche Staats­an­ge­hö­rige ange­hal­ten und kon­trol­liert. Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­lien stellte sich her­aus, dass gegen ihn vier Haft­be­fehle sowie zwei Aus­schrei­bun­gen zur Fest­nahme vorlagen.

Wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Frei­zü­gig­keits­ge­setz suchte ihn die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart per Haft­be­fehl. Der Ver­ur­teilte hat noch eine Geld­strafe in Höhe von 10.500 Euro zu beglei­chen oder eine 247-tägige Ersatz­frei­heits­strafe zu verbüßen.

Dar­über hin­aus wurde er von der Staats­an­walt­schaft Osna­brück mit zwei wei­te­ren Haft­be­feh­len gesucht: einer wegen Belei­di­gung (zwei Monate Frei­heits­strafe) und einer wegen eines wei­te­ren Ver­sto­ßes gegen das Frei­zü­gig­keits­ge­setz (fünf Monate Frei­heits­strafe). Auch das Amts­ge­richt Pase­walk suchte ihn per Haft­be­fehl wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Frei­zü­gig­keits­ge­setz. Zudem lag eine Aus­schrei­bung der Aus­län­der­be­hör­den Stutt­gart und Mann­heim auf­grund bestehen­der Ein­rei­se­ver­bote vor.

Noch vor Ort wurde der 39-Jäh­rige fest­ge­nom­men und dem Bun­des­po­li­zei­re­vier Düs­sel­dorf zuge­führt. Da er die Geld­strafe nicht beglei­chen konnte, wurde er anschlie­ßend der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ratin­gen übergeben.