
Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro
Im Düsseldorfer Hauptbahnhof nahmen Bundespolizisten am Dienstagabend (03. Juni 2025) einen 39-jährigen Mann aufgrund von vier Haftbefehlen fest. Nach der Festnahme trat er seine Haftstrafe an.
Während einer Streifentätigkeit wurde der polnische Staatsangehörige angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn vier Haftbefehle sowie zwei Ausschreibungen zur Festnahme vorlagen.
Wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz suchte ihn die Staatsanwaltschaft Stuttgart per Haftbefehl. Der Verurteilte hat noch eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro zu begleichen oder eine 247-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Darüber hinaus wurde er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit zwei weiteren Haftbefehlen gesucht: einer wegen Beleidigung (zwei Monate Freiheitsstrafe) und einer wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz (fünf Monate Freiheitsstrafe). Auch das Amtsgericht Pasewalk suchte ihn per Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz. Zudem lag eine Ausschreibung der Ausländerbehörden Stuttgart und Mannheim aufgrund bestehender Einreiseverbote vor.
Noch vor Ort wurde der 39-Jährige festgenommen und dem Bundespolizeirevier Düsseldorf zugeführt. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er anschließend der Justizvollzugsanstalt Ratingen übergeben.