Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof  © Lokalbüro

 

Am Frei­tag­mor­gen (06. Juni 2025) kon­trol­lierte die Bun­des­po­li­zei einen 21-jäh­ri­gen Mann am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof und stellte dabei meh­rere Anscheins­waf­fen sowie eine ver­bo­tene Waffe sicher. Es wur­den ent­spre­chende Ver­fah­ren eingeleitet.

Die Bun­des­po­li­zei wurde gegen 07:30 Uhr über eine ver­däch­tige Per­son im Bereich der Schließ­fä­cher am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof infor­miert. Zeu­gen mel­de­ten, dass der Mann mög­li­cher­weise eine Maschi­nen­pis­tole mit sich führe.

Eine Streife der Bun­des­po­li­zei konnte die beschrie­bene Per­son vor Ort antref­fen. Diese war dabei, meh­rere Taschen in einem Schließ­fach gegen­über dem Fund­büro zu ver­stauen. Bei der Befra­gung gab der 21-jäh­rige Deut­sche an, eine Sof­tair­waffe in sei­nem Gepäck mit­zu­füh­ren. Diese konnte durch die Beam­ten in einer Tasche auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt werden.

Zur wei­te­ren Über­prü­fung wurde die Per­son gemein­sam mit dem mit­ge­führ­ten Gepäck zur nahe­ge­le­ge­nen Dienst­stelle gebracht. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung konnte eine wei­tere Sof­tair­waffe sowie ein Klapp­spa­ten mit inte­grier­tem, ver­steck­tem Mes­ser auf­ge­fun­den wer­den. Letz­te­res stellt eine ver­bo­tene, getarnte Waffe im Sinne des Waf­fen­ge­set­zes dar.

Beide Sof­tair­waf­fen gel­ten als soge­nannte Anscheins­waf­fen und dür­fen nicht in der Öffent­lich­keit geführt wer­den. Auch diese wur­den durch die Bun­des­po­li­zei sicher­ge­stellt. Gegen den jun­gen Mann wur­den ent­spre­chende Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- sowie Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Nach erfolg­ter Beleh­rung gab der 21-Jäh­rige an, die Gegen­stände seien Teil eines Kos­tüms für die am Wochen­ende statt­fin­dende Anime- und Manga-Ver­an­stal­tung „Dokomi“ in Düs­sel­dorf gewesen.

Nach Abschluss aller poli­zei­li­chen Maß­nah­men wurde die Per­son entlassen.

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