
Fortuna Büdchen am Rhein © Lokalbüro
Ein juristischer Formfehler sicherte den Betreibern des Fortuna‑Büdchens am Joseph‑Beuys‑Ufer einen Märchen-Ende-like Verbleib. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wies heute die Räumungsklage der Eigentümerin zurück (Az. 21 O 36/25).
Die Eigentümerin – Pächterin der Stadtfläche seit 2017 – hatte Ende Juni letzten Jahres den befristeten Mietvertrag für den Kiosk mit Sitz am Rheinufer kündigen lassen, um den Betrieb selbst zu übernehmen. Doch statt sich an die drei Brüder Antonio, Nino und Pietro Meffe zu wenden, adressierte sie die Kündigung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – nicht an die tatsächlich im Vertrag stehenden Einzelpersonen. Dadurch hält das Gericht diese Kündigung formal für unwirksam.
Anschließend war Anfang 2025 eine Räumungsklage eingereicht worden – was unter Gästen und Fans für Unruhe sorgte. Eine Online-Petition sammelte binnen Stunden rund 30.000 Unterstützer, und sogar Oberbürgermeister Stephan Keller machte sich stark für den Erhalt des Kult‑Büdchens
In einer rund 13-minütigen Verhandlung wies das Gericht die Klage nun ab. Laut Presseberichten verlängert sich der Mietvertrag damit automatisch – mutmaßlich um fünf Jahre. Die Klägerin zeigte sich enttäuscht; die Brüder Meffe nahmen das Urteil ohne Kommentar entgegen.
Was das Urteil bedeutet
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Vertrag läuft weiter: Der Pachtvertrag gilt aktuell fort, da die ursprüngliche Kündigung formale Fehler enthielt.
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Rechtsmittel möglich: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist zulässig
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Betrieb geht weiter: Bis zu einer endgültigen Klärung bleibt das Fortuna‑Büdchen geöffnet – u. a. auch für Fortuna-Düsseldorf-Anhänger, die den Treffpunkt am Rheinufer schätzen
Hintergrund
Der Kiosk, den die Meffe-Brüder seit 2019 bewirtschaften, ist längst mehr als ein normaler Imbiss – er gilt als kulturelles Stück Stadtbild. Erste Unruhe machte sich breit, als das Pachtverhältnis nicht verlängert wurde – aber dann nationaler und lokaler Einsatz, Petitionen und mediale Aufmerksamkeit führten zu juristischem Vorgehen
Ausblick
Solange keine Berufung erfolgt, bleibt das Fortuna‑Büdchen in Familienhand. Die Eigentümerin könnte juristisch reagieren oder erneut verhandeln. Doch bis ein endgültiges Urteil fällt – möglicherweise erst in einigen Monaten oder Jahren – bleibt das „Kult‑Büdchen“ ein eingespielter Treffpunkt am Düsseldorfer Rhein.