Ab Montag wird auf der Südbrücke die einhaltung der Gewichtsvorgaben der Fahrzeuge kontrolliert, Foto: Symbolbild

Ab Mon­tag wird auf der Süd­brü­cke die ein­hal­tung der Gewichts­vor­ga­ben der Fahr­zeuge kon­trol­liert, Foto: Symbolbild

 

Die Josef-Kar­di­nal-Frings-Brü­cke in Düs­sel­dorf ist sanie­rungs­be­dürf­tig und muss ent­las­tet wer­den. Zur Siche­rung trifft die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf in enger Abstim­mung mit dem Minis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz und Ver­kehr, der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf sowie Straßen.NRW nun wei­tere Maßnahmen.

Die zuläs­sige Gesamt­masse für Fahr­zeuge auf der Josef-Kar­di­nal-Frings-Brü­cke wurde wegen spe­zi­fi­scher Lager­schä­den und des schlech­ten All­ge­mein­zu­stan­des auf 7,5 Ton­nen redu­ziert. Um die ver­bots­wid­rige Befah­rung der Brü­cke zu sank­tio­nie­ren und so einen über­pro­por­tio­na­len Ver­schleiß der Brü­cke zu ver­hin­dern, wurde jetzt ein soge­nann­ter Sil­hou­et­ten­blit­zer instal­liert, der ab Mon­tag, 30. Juni 2025, aktiv sein wird.

Die Geschwin­dig­keits­mess­an­lage erfasst die Fahr­zeuge per Laser­mes­sung (Lidar). Bei die­ser Tech­nik wer­den Licht­im­pulse aus­ge­sen­det, die von Fahr­zeu­gen reflek­tiert wer­den. Dar­aus lässt sich die Geschwin­dig­keit errech­nen und auch die Sil­hou­ette des Fahr­zeu­ges, also seine äußere Form in Höhe, Länge und Breite, erfas­sen. Vor Ein­lei­tung einer Anhö­rung wer­den die Fotos auf etwa­ige Aus­nah­me­re­ge­lun­gen gesich­tet. Bei Ver­stö­ßen beläuft sich das Buß­geld für den Fahr­zeug­füh­rer mit Gebüh­ren auf 128,50 Euro. Im Wie­der­ho­lungs­fall ist Vor­satz anzu­neh­men, sodass sich das Buß­geld auf 228,50 Euro inklu­sive Gebüh­ren erhöht.

Die Erfas­sung erfolgt in beide Fahrt­rich­tun­gen. Die Mess­an­lage in Fahrt­rich­tung Neuss über­wacht gleich­zei­tig die Ein­hal­tung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit durch sämt­li­che Kraftfahrzeuge.In süd­li­cher Rich­tung erfolgt eine Umlei­tung über die A57 / A46 (Fle­her Brü­cke). Die Umlei­tung Rich­tung Nor­den führt durch das Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet über die Rhein­knie­brü­cke. Direkt betrof­fene Akteure aus Indus­trie, Wirt­schaft oder Logis­tik – bei­spiels­weise die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Düs­sel­dorf, die Hand­werks­kam­mer Düs­sel­dorf oder die Neuss-Düs­sel­dor­fer Häfen GmbH & Co. KG – wur­den über die Neue­run­gen vorab informiert.

Hin­ter­grund
Seit August 2024 wird die Brü­cke in Fahrt­rich­tung Düs­sel­dorf durch Straßen.NRW teil instand­ge­setzt. Es wur­den unter ande­rem Teile der Fahr­bahn­be­läge, Abdich­tun­gen und Ent­wäs­se­rungs­ein­rich­tun­gen erneu­ert sowie die Beton­fahr­bahn­plat­ten und Schutz­ein­rich­tun­gen saniert. Der Ver­kehr von rund 50.000 Fahr­zeu­gen täg­lich wurde dafür über die Gleise der Rhein­bahn auf die Nord­hälfte der Brü­cke umge­lei­tet. Seit Ende April 2025 ist die Ver­kehrs­füh­rung gespie­gelt, um ver­gleich­bare Arbei­ten auf der Fahr­bahn in Rich­tung Neuss fort­zu­füh­ren. Die aktu­el­len Arbei­ten sol­len bis Früh­jahr 2026 abge­schlos­sen wer­den. Wei­tere Instand­set­zungs­maß­nah­men der Trag­kon­struk­tion sind für die kom­men­den Jahre geplant.