© 2025 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

© 2025 Lokal­büro / KI-gene­rier­tes Bild mit ChatGPT

 

Som­mer­zeit ist Rei­se­zeit und viele Auto­fah­rer las­sen ihr Fahr­zeug wäh­rend­des­sen zuhause ste­hen. Was viele jedoch über­se­hen: Auch ein gepark­tes Auto im öffent­li­chen Stra­ßen­raum nimmt wei­ter­hin am Stra­ßen­ver­kehr teil. Fahr­zeug­hal­ter haben daher bestimmte Sorg­falts­pflich­ten, um unan­ge­nehme Über­ra­schun­gen nach dem Urlaub zu vermeiden.

Wer für län­gere Zeit ver­reist und sein Fahr­zeug nicht auf pri­va­tem Grund abstel­len kann, sollte dafür sor­gen, dass es wäh­rend der Abwe­sen­heit regel­mä­ßig kon­trol­liert wird, zum Bei­spiel durch eine Ver­trau­ens­per­son. So las­sen sich unnö­tige Kos­ten ver­mei­den, etwa wenn tem­po­räre Halt­ver­bote auf­grund von Bau­stel­len, Umzü­gen oder Ver­an­stal­tun­gen ein­ge­rich­tet wer­den. Ein Fahr­zeug, das zum Rei­se­an­tritt noch ord­nungs­ge­mäß geparkt war, kann sich dadurch schnell im Hal­te­ver­bot wie­der­fin­den – mit der Folge, dass es unter Umstän­den abge­schleppt wird.

Die Recht­spre­chung sieht für sol­che tem­po­rä­ren Halt­ver­bote eine Vor­lauf­zeit von drei vol­len Kalen­der­ta­gen vor. Ab dem vier­ten Tag nach dem Auf­stel­len der Beschil­de­rung darf ein Abschlepp­vor­gang erfol­gen. Dann ent­ste­hen schnell hohe Kos­ten, etwa durch Ver­war­nungs­gel­der, Abschlepp- und Ver­wal­tungs­ge­büh­ren sowie mög­li­che Stand­kos­ten beim Abschlepp­un­ter­neh­men. Wird das Fahr­zeug län­ger als drei Tage unbe­auf­sich­tigt abge­stellt und nicht kon­trol­liert, gilt dies als Ver­let­zung der Sorg­falts­pflicht des Hal­ters. Allein die Abschlepp­kos­ten belau­fen sich in der Regel auf etwa 200 Euro – ein Betrag, der im Urlaub sicher­lich sinn­vol­ler ein­ge­setzt wer­den kann.

Werbung

Wer­bung bitte anklicken !