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Sommerzeit ist Reisezeit und viele Autofahrer lassen ihr Fahrzeug währenddessen zuhause stehen. Was viele jedoch übersehen: Auch ein geparktes Auto im öffentlichen Straßenraum nimmt weiterhin am Straßenverkehr teil. Fahrzeughalter haben daher bestimmte Sorgfaltspflichten, um unangenehme Überraschungen nach dem Urlaub zu vermeiden.
Wer für längere Zeit verreist und sein Fahrzeug nicht auf privatem Grund abstellen kann, sollte dafür sorgen, dass es während der Abwesenheit regelmäßig kontrolliert wird, zum Beispiel durch eine Vertrauensperson. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden, etwa wenn temporäre Haltverbote aufgrund von Baustellen, Umzügen oder Veranstaltungen eingerichtet werden. Ein Fahrzeug, das zum Reiseantritt noch ordnungsgemäß geparkt war, kann sich dadurch schnell im Halteverbot wiederfinden – mit der Folge, dass es unter Umständen abgeschleppt wird.
Die Rechtsprechung sieht für solche temporären Haltverbote eine Vorlaufzeit von drei vollen Kalendertagen vor. Ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen der Beschilderung darf ein Abschleppvorgang erfolgen. Dann entstehen schnell hohe Kosten, etwa durch Verwarnungsgelder, Abschlepp- und Verwaltungsgebühren sowie mögliche Standkosten beim Abschleppunternehmen. Wird das Fahrzeug länger als drei Tage unbeaufsichtigt abgestellt und nicht kontrolliert, gilt dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters. Allein die Abschleppkosten belaufen sich in der Regel auf etwa 200 Euro – ein Betrag, der im Urlaub sicherlich sinnvoller eingesetzt werden kann.

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