
Symbolbild Bundespolizei im Einsatz am Hauptbahnhof © Lokalbüro
Bei anlassbezogenen und stichprobenartigen Kontrollen stellte die Bundespolizei insgesamt 18 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest und sicherte 22 gefährliche Gegenstände.
Anlässlich der Rheinkirmes hatte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 11. bis 20. Juli 2025 ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Dieses galt für die Bahnhöfe Düsseldorf Hauptbahnhof und Düsseldorf-Bilk.
Die Öffentlichkeit wurde rechtzeitig durch Plakate an den betroffenen Bahnhöfen, Hinweise auf der Website der Bundespolizei sowie über Social Media über das Verbot informiert und sensibilisiert.
Die genannten Bahnhöfe wurden im Veranstaltungszeitraum verstärkt zur An- und Abreise genutzt. Bei Großveranstaltungen wie der Rheinkirmes kommt es erfahrungsgemäß immer wieder vor, dass gefährliche Gegenstände mitgeführt werden – besonders unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle, diese in Gewaltsituationen einzusetzen. Die potenziell schwerwiegenden Folgen werden dabei oftmals billigend in Kauf genommen.
Die Bundespolizei weist zudem darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltepunkten auch außerhalb solcher Allgemeinverfügungen gemäß Waffengesetz verboten ist.
Unter dem Motto „Wer feiern will, braucht kein Messer“ appelliert die Bundespolizei erneut eindringlich: Lassen Sie Messer und andere gefährliche Gegenstände zu Hause.
Im Rahmen der Kontrollen wurden folgende Gegenstände sichergestellt: sechs Taschenmesser, drei Einhandmesser, ein Zweihandmesser, zwei Brotmesser, ein Klappmesser, ein Messer mit integriertem Flaschenöffner, sechs Pfeffersprays, ein Teleskopschlagstock und ein Notfallhammer.
Die Allgemeinverfügung in Kombination mit den verstärkten Kontrollen diente als präventiver Gefahrenfilter – mit dem Ziel, die Sicherheit auf der Rheinkirmes zu erhöhen und einen unbeschwerten Veranstaltungsbesuch zu ermöglichen.