Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof © Lokalbüro

 

Bei anlass­be­zo­ge­nen und stich­pro­ben­ar­ti­gen Kon­trol­len stellte die Bun­des­po­li­zei ins­ge­samt 18 Ver­stöße gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung fest und sicherte 22 gefähr­li­che Gegenstände.

Anläss­lich der Rhein­kir­mes hatte die Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Sankt Augus­tin vom 11. bis 20. Juli 2025 ein Mit­führ­ver­bot für gefähr­li­che Gegen­stände erlas­sen. Die­ses galt für die Bahn­höfe Düs­sel­dorf Haupt­bahn­hof und Düsseldorf-Bilk.

Die Öffent­lich­keit wurde recht­zei­tig durch Pla­kate an den betrof­fe­nen Bahn­hö­fen, Hin­weise auf der Web­site der Bun­des­po­li­zei sowie über Social Media über das Ver­bot infor­miert und sensibilisiert.

Die genann­ten Bahn­höfe wur­den im Ver­an­stal­tungs­zeit­raum ver­stärkt zur An- und Abreise genutzt. Bei Groß­ver­an­stal­tun­gen wie der Rhein­kir­mes kommt es erfah­rungs­ge­mäß immer wie­der vor, dass gefähr­li­che Gegen­stände mit­ge­führt wer­den – beson­ders unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss sinkt die Hemm­schwelle, diese in Gewalt­si­tua­tio­nen ein­zu­set­zen. Die poten­zi­ell schwer­wie­gen­den Fol­gen wer­den dabei oft­mals bil­li­gend in Kauf genommen.

Die Bun­des­po­li­zei weist zudem dar­auf hin, dass das Mit­füh­ren von Waf­fen und Mes­sern in Ver­kehrs­mit­teln, an Bahn­hö­fen und Hal­te­punk­ten auch außer­halb sol­cher All­ge­mein­ver­fü­gun­gen gemäß Waf­fen­ge­setz ver­bo­ten ist.

Unter dem Motto „Wer fei­ern will, braucht kein Mes­ser“ appel­liert die Bun­des­po­li­zei erneut ein­dring­lich: Las­sen Sie Mes­ser und andere gefähr­li­che Gegen­stände zu Hause.

Im Rah­men der Kon­trol­len wur­den fol­gende Gegen­stände sicher­ge­stellt: sechs Taschen­mes­ser, drei Ein­hand­mes­ser, ein Zwei­hand­mes­ser, zwei Brot­mes­ser, ein Klapp­mes­ser, ein Mes­ser mit inte­grier­tem Fla­schen­öff­ner, sechs Pfef­fer­sprays, ein Tele­skop­schlag­stock und ein Notfallhammer.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung in Kom­bi­na­tion mit den ver­stärk­ten Kon­trol­len diente als prä­ven­ti­ver Gefah­ren­fil­ter – mit dem Ziel, die Sicher­heit auf der Rhein­kir­mes zu erhö­hen und einen unbe­schwer­ten Ver­an­stal­tungs­be­such zu ermöglichen.