© 2025 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

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Index ist der­zeit auf Stufe 3 von 5

Mit den der­zeit hohen Tem­pe­ra­tu­ren ist die Gefahr von Flä­chen- und Wald­brän­den in Düs­sel­dorf ange­stie­gen. Der vom Deut­schen Wet­ter­dienst her­aus­ge­ge­bene Wald­brand­ge­fah­ren­in­dex befin­det sich der­zeit bei Stufe drei von fünf (“mitt­lere Gefahr”). Der eben­falls vom Deut­schen Wet­ter­dienst her­aus­ge­ge­bene Gras­land­feu­er­in­dex in der Lan­des­haupt­stadt erreicht mor­gen bereits die zweit­höchste Stufe von 5 Stu­fen (Stufe 4 = hohe Gefahr).

Für die kom­men­den Tage ist tro­cke­nes Wet­ter vor­aus­ge­sagt; die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen auf über 30 Grad Cel­sius. Es zeich­net sich eine warme bis sehr heiße Wet­ter­lage mit nur gerin­ger Wahr­schein­lich­keit von ein­zel­nen Hit­ze­ge­wit­tern ab. Die Situa­tion ver­schärft sich mit jedem Tag anhal­ten­der Trockenheit.

Auf­grund der erhöh­ten Brand­ge­fahr auf Gras­flä­chen, in Grün­an­la­gen, auf Fried­hö­fen und in Wäl­dern appel­liert die Stadt zu beson­de­rer Vor­sicht im Umgang mit Feuer. Bereits ein klei­ner Funke, der zum Bei­spiel auch durch eine acht­los weg­ge­wor­fene Ziga­ret­ten­kippe oder eine umge­fal­lene Fried­hofs­kerze ent­ste­hen kann, kann einen unkon­trol­lier­ten Brand im Wald oder in Gebü­schen aus­lö­sen. Das würde ver­hee­rende Fol­gen – auch für die Tier- und Pflan­zen­welt – haben, wenn sich dar­aus ein unkon­trol­lier­tes Feuer ent­wi­ckeln würde. Daher ist das Rau­chen im Wald und auf vie­len Grün­flä­chen in der Zeit vom 1. März bis 31. Okto­ber abso­lut ver­bo­ten. Bei Ver­stö­ßen dro­hen erheb­li­che Buß­gel­der, im Scha­dens­fall auch Regressansprüche.

Schutz von Wald und Wiesen
Zum Schutz der Gras- und Park­an­la­gen sowie der Fried­höfe und Wäl­der, wie des teil­weise über 200 Jahre alten Stadt­wal­des, bit­tet die Stadt auf die­sen Flä­chen eindringlich:

  • kein Feuer zu entzünden,
  • nur an aus­ge­wie­se­nen Grill­plät­zen zu grillen,
  • das gel­tende Rauch­ver­bot zu beachten,
  • Kraft­fahr­zeuge nicht auf tro­cke­nen Wie­sen zu parken,
  • Ker­zen auf den Fried­hö­fen nur in den dafür vor­ge­se­he­nen Grab­la­ter­nen aufzustellen.

Im Falle eines Bran­des bitte sofort unter der Tele­fon­num­mer 112 die Feu­er­wehr rufen.

 

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