Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Beamte der Bun­des­po­li­zei haben in der Nacht zu Mitt­woch (13. August 2025) einen 34-jäh­ri­gen Polen am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest­ge­nom­men, gegen den ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Neu­bran­den­burg vor­lag. Der 34-Jäh­rige wurde dar­auf­hin in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Düs­sel­dorf gebracht.

Gegen 03:45 Uhr wurde der Mann durch uni­for­mierte Kräfte im Haupt­bahn­hof Düs­sel­dorf ange­trof­fen und poli­zei­lich kon­trol­liert. Zur Über­prü­fung hän­digte er den Beam­ten eine pol­ni­sche Iden­ti­täts­karte aus. Ein Abgleich sei­ner Per­so­na­lien mit dem Fahn­dungs­sys­tem ergab, dass er wegen Erschlei­chens von Leis­tun­gen zu einer Geld­strafe von 70 Tages­sät­zen zu je 10 Euro ver­ur­teilt wor­den war.

Da er die Geld­strafe in Höhe von 700 Euro nicht beglei­chen konnte, muss er nun eine Ersatz­frei­heits­strafe von 70 Tagen verbüßen.

Nach Eröff­nung des Haft­be­fehls wurde der Mann für wei­tere Maß­nah­men in das Bun­des­po­li­zei­re­vier Düs­sel­dorf gebracht.