Falsche Nutzung von E-Scooter © Lokalbüro

Fal­sche Nut­zung von E‑Scooter © Lokalbüro

 

Unfall­zeit: Sonn­tag, 31. August 2025, 04:20 Uhr

Bei einem Ver­kehrs­un­fall am frü­hen Sonn­tag­mor­gen sind zwei Per­so­nen schwer ver­letzt wor­den. Eine Frau war mit einem E‑Scooter gegen eine Haus­wand gefah­ren. Sie steht im Ver­dacht, unter dem Ein­fluss von Alko­hol gefah­ren zu sein.

Nach der­zei­ti­gem Stand der Ermitt­lun­gen beschlos­sen eine 24-jäh­rige Frau aus Düs­sel­dorf und ein 21-jäh­ri­ger Mann aus Essen gegen 4:20 Uhr, einen E‑Scooter auf der Willy-Becker-Allee zu mie­ten. Weit kamen sie zu zweit auf einem Gerät nicht: Bereits nach weni­gen Metern fuhr die 24-Jäh­rige gegen eine Haus­wand. Dabei ver­letz­ten sich beide so schwer, dass Ret­tungs­kräfte sie in ein Kran­ken­haus brachten.

Da sich erste Hin­weise auf den Kon­sum von Alko­hol erga­ben und ein Atem­al­ko­hol­test posi­tiv aus­fiel, wurde der Fah­re­rin eine Blut­probe ent­nom­men. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.

In die­sem Zusam­men­hang weist die Düs­sel­dor­fer Poli­zei erneut dar­auf hin:

  • Die Beför­de­rung meh­re­rer Per­so­nen auf einem E‑Scooter ist unzulässig.

  • Zusätz­lich sollte man das Fahr­zeug nicht unter dem Ein­fluss von Alko­hol füh­ren. Für E‑Scooter gel­ten die glei­chen Pro­mil­le­gren­zen wie für Kraftfahrzeugführer.