Tat­zeit: Diens­tag, 02. Sep­tem­ber 2025, 10:28 Uhr

Am Diens­tag­vor­mit­tag nahm das ver­ant­wor­tungs­lose Ver­hal­ten einer Pfle­ge­mut­ter für einen klei­nen Jun­gen ein glück­li­ches Ende. Sie hatte ihn in einem Pkw zurück­ge­las­sen und war ein­kau­fen gegan­gen. Poli­zis­ten schlu­gen die Auto­scheibe ein und befrei­ten das Kind. Dem Ein­jäh­ri­gen geht es den Umstän­den ent­spre­chend gut. Gegen die Pfle­ge­mut­ter wird wegen Ver­let­zung der Für­sor­ge­pflicht ermit­telt. Das Jugend­amt erhielt Kenntnis.

Nach ers­ten Erkennt­nis­sen parkte eine 36-jäh­rige Frau aus Sie­gen gegen 10:30 Uhr ihren Dacia in einem Park­haus am Mar­tin-Luther-Platz. Im Pkw befand sich zudem ihr ein­jäh­ri­ger Pfle­ge­sohn. Die Frau ver­ließ das Fahr­zeug, ohne das Kind mitzunehmen.

Eingeschlagene Autoscheibe © Polizei Düsseldorf

Unge­fähr ein­ein­halb Stun­den spä­ter bemerkte ein auf­merk­sa­mer Mit­ar­bei­ter des Park­hau­ses das im Auto schrei­ende Kind und ver­stän­digte die Poli­zei. Die Beam­ten erkann­ten sofort den Ernst der Lage, schlu­gen mit einem Not­ham­mer die Auto­scheibe ein und befrei­ten den Jun­gen. Ein Ret­tungs­wa­gen brachte das Kind aus dem sehr war­men und sti­cki­gen Park­haus in ein Kran­ken­haus. Nach ein­ge­hen­den Unter­su­chun­gen konn­ten die Ärzte Ent­war­nung geben.

Die Poli­zis­ten ver­such­ten anschlie­ßend, den Hal­ter des Dacia bezie­hungs­weise eine erzie­hungs­be­rech­tigte Per­son aus­fin­dig zu machen. Sogar eine Durch­sage in den angren­zen­den Scha­dow-Arka­den führte nicht zum Erfolg.

Circa drei Stun­den spä­ter waren die Beam­ten gerade damit beschäf­tigt, die Abschlep­pung des Fahr­zeugs zu orga­ni­sie­ren, als die Pfle­ge­mut­ter an ihrem Wagen erschien. Sie erklärte, dass sie das schla­fende Kind im Auto gelas­sen habe, um kurz Ein­käufe zu erle­di­gen. Dabei habe sie jedoch die Ori­en­tie­rung ver­lo­ren und erst jetzt ihr Fahr­zeug wiedergefunden.

Gegen die Frau wurde eine Straf­an­zeige wegen Ver­let­zung der Für­sor­ge­pflicht gestellt. Der Kin­der­schutz­dienst der Stadt Düs­sel­dorf erhielt Kennt­nis und über­nahm im Kran­ken­haus die wei­tere Betreuung.