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Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Polizeipräsidiums Düsseldorf
Duisburg/Düsseldorf (ots)
Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt die Polizei Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Düsseldorf.
Am 7. August wurden durch das Polizeipräsidium Düsseldorf in einer Dienststelle Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung von Sicherheitsleistungen festgestellt. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen gegen vier Polizisten im Alter von 26 bis 38 Jahren eingeleitet. Aus Neutralitätsgründen hat die Duisburger Kriminalpolizei die strafrechtlichen Ermittlungen übernommen.
Den Einsatzkräften der Düsseldorfer Polizei wird unter anderem vorgeworfen, Bargeld von Tatverdächtigen unrechtmäßig einbehalten und die vorläufige Festnahme eines Tatverdächtigen ohne ausreichende Rechtsgrundlage vorgenommen zu haben. Darüber hinaus wurden von Amts wegen Strafanzeigen gegen fünf weitere Polizisten und eine Polizistin im Alter von 24 bis 58 Jahren wegen Strafvereitelung im Amt erstattet, da diese das Verhalten der beteiligten Einsatzkräfte trotz Kenntnis nicht gemeldet haben sollen.
Aufgrund einer Eilanordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellten Duisburger Polizisten Mobiltelefone von vier Tatverdächtigen sicher, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Im dienstlichen Waffenfach eines Tatverdächtigen fanden die Ermittler Druckverschlussbeutel mit Betäubungsmitteln. Ob diesbezüglich ein Verstoß gegen Asservierungsvorschriften oder der Anfangsverdacht einer Betäubungsmittelstraftat vorliegt, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen.
Die Akten befinden sich gegenwärtig noch bis zum Abschluss der Ermittlungen bei der Polizei in Duisburg. Nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf werden die Vorwürfe im Hinblick auf sämtliche in Betracht kommenden Straftaten geprüft und ausgewertet.
Hinweis: In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.