Sym­bol­bild für Earth Night am 19. Sep­tem­ber das Open Air Kino

 

Licht aus für den Arten­schutz: Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf setzt dar­auf, Licht­ver­schmut­zung in öffent­li­chen Grün­an­la­gen weit­ge­hend zu ver­mei­den — und das nicht nur im Rah­men der Aktion “Earth Night” am 19. Sep­tem­ber, son­dern das gesamte Jahr über. Zur “Earth Night” wird appel­liert, bei Ein­bruch der Dun­kel­heit das Außen­licht für eine ganze Nacht lang zu redu­zie­ren bzw. abzu­schal­ten und so ein Zei­chen gegen die zuneh­mende Licht­ver­schmut­zung und Licht­ver­schwen­dung auf der Welt zu setzen.

Die städ­ti­schen Grün­an­la­gen die­nen neben der Erho­lung für Men­schen als wich­tige Rück­zugs­räume für Tiere, die es in einer hoch ver­dich­te­ten Stadt immer sel­te­ner gibt. Bei der Ver­wen­dung von Licht im öffent­li­chen Raum ach­tet die Stadt auf die Ver­träg­lich­keit für die Natur und ins­be­son­dere für Insek­ten. Die Stadt bemüht sich des­halb mög­lichst auf zusätz­li­che Licht­quel­len in den Grün­an­la­gen zu ver­zich­ten. Im Rah­men von Bau- und Betriebs­ge­neh­mi­gun­gen für pri­vate und gewerb­li­che Beleuch­tungs­an­la­gen haben die Belange des Arten­schut­zes für die Ver­wal­tung einen hohen Stel­len­wert. Bau­her­ren erhal­ten im Außen­be­reich die Auf­lage, arten­schutz­ge­rechte Beleuch­tungs­kon­zepte zur Abstim­mung und Geneh­mi­gung vor­zu­le­gen. Die Stadt ach­tet dabei zum Bei­spiel dar­auf, dass Außen­be­leuch­tungs­an­la­gen zum Schutz von Vögeln, Fle­der­mäu­sen und Insek­ten mit Leucht­mit­teln in warm­wei­ßer Farb­tem­pe­ra­tur von maxi­mal 3.000 Kel­vin sowie fest­ge­leg­ten Wel­len­län­gen zwi­schen 540 und 700 Nano­me­ter ver­wen­det wer­den. Zu den Auf­la­gen gehört dar­über hin­aus, dass die Licht­quel­len zeit­lich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuch­tung abso­lut not­wen­dige Maß beschränkt wer­den und nachts ab 1 Uhr abge­schal­tet oder bewe­gungs­ab­hän­gig betrie­ben wer­den. Leucht­ge­häuse müs­sen staub­dicht ver­schlos­sen sein, damit keine Insek­ten ein­drin­gen kön­nen, ihre Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tur darf 60 Grad Cel­sius nicht überschreiten.

Bei Betriebs­ge­neh­mi­gun­gen für Groß­ver­an­stal­tun­gen im Freien legt die Stadt eben­falls Wert dar­auf, Licht­ver­schmut­zung zu mini­mie­ren. Zum Bei­spiel wer­den die Open-Air-Kinos bereits seit 2010 hin­sicht­lich ihrer Aus­wir­kun­gen auf den Arten­schutz über­prüft. Ein wei­te­res Bei­spiel war die Geneh­mi­gung der Licht­pro­jek­tion “Rhein­ko­met” 2016 am Rheinturm

 

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