Clara Gerlach © Lokalbüro
Dr. Stephan Keller (4.v.l.) gemeinsam mit dem Mitgliederbeauftragten Marco Schmitz, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden Peter Blumenrath und der Ratsfrau Dagmar von Dahlen (v.l.) sowie dem Ratsherrn Andreas Hartnigk, der Ratsfrau Angelika Penack-Bielor und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Ratsfraktion Rolf Tups (v.r.). © Lokalbüro

Der Kom­mu­nal­wahl­aus­schuss der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf kommt am Mitt­woch, 17. Sep­tem­ber 2025, um 9 Uhr im Gro­ßen Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses, Markt­platz 1, zusam­men. In die­ser Sit­zung wird das amt­li­che End­ergeb­nis der Ober­bür­ger­meis­ter­wahl fest­ge­stellt. Gleich­zei­tig beschließt der Aus­schuss eine Stich­wahl zwi­schen Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler und Bür­ger­meis­te­rin Clara Gerlach.

Alle Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten anschlie­ßend ein Wahl­erin­ne­rungs­schrei­ben zur Stich­wahl am Sonn­tag, 28. Sep­tem­ber 2025. Die­ses ent­hält wich­tige Infor­ma­tio­nen zu Wahl­raum, Bar­rie­re­frei­heit, Stimm­be­zirk sowie die lau­fende Num­mer im Wählerverzeichnis.

Zeit­gleich beginnt der Ver­sand der Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Stich­wahl. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bit­tet alle Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, die Unter­la­gen umge­hend zurück­zu­sen­den oder direkt in den Haus­brief­kas­ten des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, ein­zu­wer­fen. Nur recht­zei­tig ein­ge­gan­gene Wahl­briefe dür­fen berück­sich­tigt werden.

Unmit­tel­bar nach der Sit­zung öff­nen die Direkt­wahl­stel­len an der Mecum­straße 10 und am Ber­tha-von-Sutt­ner-Platz 1–3. Dort kön­nen Wahl­be­rech­tigte ihre Stimme per Brief­wahl vor Ort abgeben.

Öff­nungs­zei­ten der Direkt­wahl­stel­len:
•    Mon­tag bis Mitt­woch: 8 bis 16 Uhr
•    Don­ners­tag: 8 bis 18 Uhr
•    Frei­tag: 8 bis 15 Uhr

Die Direkt­wahl­stel­len bie­ten eine fle­xi­ble Mög­lich­keit, das Wahl­recht aus­zu­üben — beson­ders für jene, die am Wahl­tag ver­hin­dert sind.

Für die Bean­tra­gung von Brief­wahl­un­ter­la­gen – auch bei per­sön­li­cher Stimm­ab­gabe vor Ort – ist ein Licht­bild­aus­weis erforderlich.

Die Frist zur Bean­tra­gung von Brief­wahl­un­ter­la­gen endet am Frei­tag, 26. Sep­tem­ber, um 15 Uhr.

Für die Ersatz­aus­stel­lung bereits bean­trag­ter, aber nicht zuge­stell­ter oder ver­lo­re­ner Brief­wahl­un­ter­la­gen ist das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, zusätz­lich am Sams­tag, 27. Sep­tem­ber, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.