
Symbolbild Wahlen © Lokalbüro
Das Amt für Statistik und Wahlen weist darauf hin, dass Wahlbriefe für die Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025, spätestens bis 16 Uhr am Wahlsonntag im Amt für Statistik und Wahlen eingehen müssen.
In den allgemeinen Informationen und Hinweisen zu den Briefwahlunterlagen ist diese Frist korrekt dargestellt. Im bisherigen Merkblatt zur Briefwahl war jedoch irrtümlich die Uhrzeit “18 Uhr” genannt. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet daher um Beachtung des korrigierten Merkblattes, das unter www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/oberbuergermeisterwahlen abrufbar ist.
Wer per Briefwahl teilnehmen möchte, sollte den Wahlbrief rechtzeitig absenden, damit er fristgerecht bis 16 Uhr am Wahltag eingeht.
Der Wahlbrief kann auch persönlich im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, abgegeben oder in den dortigen Hausbriefkasten eingeworfen werden. Für den postalischen Versand ist die auf dem Wahlbrief angegebene Rücksendeadresse mit der Postleitzahl 40253 Düsseldorf zu verwenden.
Nur rechtzeitig eingegangene Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung berücksichtigt.

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