Sym­bol­bild Wah­len © Lokalbüro

 

Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len weist dar­auf hin, dass Wahl­briefe für die Ober­bür­ger­meis­ter-Stich­wahl am Sonn­tag, 28. Sep­tem­ber 2025, spä­tes­tens bis 16 Uhr am Wahl­sonn­tag im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ein­ge­hen müssen.

In den all­ge­mei­nen Infor­ma­tio­nen und Hin­wei­sen zu den Brief­wahl­un­ter­la­gen ist diese Frist kor­rekt dar­ge­stellt. Im bis­he­ri­gen Merk­blatt zur Brief­wahl war jedoch irr­tüm­lich die Uhr­zeit “18 Uhr” genannt. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bit­tet daher um Beach­tung des kor­ri­gier­ten Merk­blat­tes, das unter www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/oberbuergermeisterwahlen abruf­bar ist.

Wer per Brief­wahl teil­neh­men möchte, sollte den Wahl­brief recht­zei­tig absen­den, damit er frist­ge­recht bis 16 Uhr am Wahl­tag eingeht.

Der Wahl­brief kann auch per­sön­lich im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, abge­ge­ben oder in den dor­ti­gen Haus­brief­kas­ten ein­ge­wor­fen wer­den. Für den pos­ta­li­schen Ver­sand ist die auf dem Wahl­brief ange­ge­bene Rück­sen­de­adresse mit der Post­leit­zahl 40253 Düs­sel­dorf zu verwenden.

Nur recht­zei­tig ein­ge­gan­gene Wahl­briefe wer­den bei der Stim­men­aus­zäh­lung berücksichtigt.

 

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