Symbolbild Bundespolizei am Hauptbahnhof im Einsatz © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz © Lokalbüro

 

Beamte der Bun­des­po­li­zei haben am Sams­tag­abend (20. Sep­tem­ber 2025) einen 48-jäh­ri­gen Polen am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest­ge­nom­men. Gegen ihn lag ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth vor. Der Mann wurde anschlie­ßend in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ratin­gen gebracht.

Gegen 17:15 Uhr erschien der 48-Jäh­rige im Bun­des­po­li­zei­re­vier Düs­sel­dorf und teilte den Beam­ten mit, dass er per Haft­be­fehl gesucht werde. Eine Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­lien im Fahn­dungs­sys­tem ergab, dass er wegen Belei­di­gung zu einer Geld­strafe von 70 Tages­sät­zen zu je 30 Euro ver­ur­teilt wor­den war. Da er die Strafe in Höhe von ins­ge­samt 2.100 Euro nicht beglei­chen konnte, muss er nun eine Ersatz­frei­heits­strafe von 35 Tagen verbüßen.

Nach Eröff­nung des Haft­be­fehls wurde der Mann in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ratin­gen überstellt.