Marode ist nicht nur die Fassade © Gabriele Schreckenberg

Marode ist nicht nur die Fas­sade © Gabriele Schreckenberg

 

Von Gabriele Schreckenberg

Die For­mu­lie­run­gen der Büro­kra­tie zie­hen jede Ant­wort der Ver­wal­tung in die Länge.

Ben­ja­min Tscholl (SPD) aus der Bezirks­ver­tre­tung 05 wollte wis­sen, wie es um die Nut­zung und den Zustand von Haus Litz­brück in Anger­mund bestellt ist.

Das Lokal­büro hatte bereits berich­tet: https://www.lokalbuero.com/2025/09/24/die-zukunft-von-haus-litzbrueck/

Doch ein paar Anmer­kun­gen der Ver­wal­tung sind interessant.

Haus Litz­brück kann nicht unter Denk­mal­schutz gestellt wer­den – wie es sich viele Anger­mun­der Bür­ger gewünscht hät­ten. Und weil das Objekt auf der Bahn­hof­straße 33 nicht unter die Schutz­wür­dig­keit des Lan­des fällt, ist der Leer­stand nicht genehmigungspflichtig.

Auch das Graf­fiti kann bleiben.

Der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie hat schon vor Wochen bestä­tigt, dass das Haus vor­über­ge­hend als Event­lo­ca­tion genutzt wer­den darf. Alles sei bes­ser als ein jah­re­lan­ger Leerstand.

Die Ver­wal­tung sieht das mit Ein­schrän­kun­gen, da Ver­an­stal­tun­gen bis in die Nacht­zeit ange­fragt wur­den – was wegen der Nach­barn und mög­li­cher Lärm­be­läs­ti­gung nicht erwünscht ist.

Doch bis­her gab es kei­ner­lei Beschwerden.

Ben­ja­min Tscholl wies in sei­ner Anfrage auch auf das Graf­fiti an einer Haus­wand hin und fragte, ob der Eigen­tü­mer ver­pflich­tet sei, das his­to­ri­sche Erschei­nungs­bild wiederherzustellen.

Ant­wort der Ver­wal­tung: Der Eigen­tü­mer ist zu nichts ver­pflich­tet, da das Haus nicht unter Denk­mal­schutz steht.

Das Graf­fiti bleibt dran.

Graffiti an der Hauswand von Haus Litzbrück © Gabriele Schreckenberg

Graf­fiti an der Haus­wand von Haus Litz­brück © Gabriele Schreckenberg