
Marode ist nicht nur die Fassade © Gabriele Schreckenberg
Von Gabriele Schreckenberg
Die Formulierungen der Bürokratie ziehen jede Antwort der Verwaltung in die Länge.
Benjamin Tscholl (SPD) aus der Bezirksvertretung 05 wollte wissen, wie es um die Nutzung und den Zustand von Haus Litzbrück in Angermund bestellt ist.
Das Lokalbüro hatte bereits berichtet: https://www.lokalbuero.com/2025/09/24/die-zukunft-von-haus-litzbrueck/
Doch ein paar Anmerkungen der Verwaltung sind interessant.
Haus Litzbrück kann nicht unter Denkmalschutz gestellt werden – wie es sich viele Angermunder Bürger gewünscht hätten. Und weil das Objekt auf der Bahnhofstraße 33 nicht unter die Schutzwürdigkeit des Landes fällt, ist der Leerstand nicht genehmigungspflichtig.
Auch das Graffiti kann bleiben.
Der Eigentümer der Immobilie hat schon vor Wochen bestätigt, dass das Haus vorübergehend als Eventlocation genutzt werden darf. Alles sei besser als ein jahrelanger Leerstand.
Die Verwaltung sieht das mit Einschränkungen, da Veranstaltungen bis in die Nachtzeit angefragt wurden – was wegen der Nachbarn und möglicher Lärmbelästigung nicht erwünscht ist.
Doch bisher gab es keinerlei Beschwerden.
Benjamin Tscholl wies in seiner Anfrage auch auf das Graffiti an einer Hauswand hin und fragte, ob der Eigentümer verpflichtet sei, das historische Erscheinungsbild wiederherzustellen.
Antwort der Verwaltung: Der Eigentümer ist zu nichts verpflichtet, da das Haus nicht unter Denkmalschutz steht.
Das Graffiti bleibt dran.

Graffiti an der Hauswand von Haus Litzbrück © Gabriele Schreckenberg