Austretende Betriebsflüssigkeiten © Polizei Düsseldorf

Aus­tre­tende Betriebs­flüs­sig­kei­ten © Poli­zei Düsseldorf

 

Ein­satz­zeit: Frei­tag, 17. Okto­ber 2025, 08:08 Uhr

Ins­ge­samt 30 teils erheb­li­che Män­gel stell­ten Beamte des Düs­sel­dor­fer Ver­kehrs­diens­tes wäh­rend der Über­prü­fung eines Klein­trans­por­ters in Hamm am Frei­tag­mor­gen fest. Die Wei­ter­fahrt mit dem Fahr­zeug wurde unter­sagt; ent­spre­chende Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen gegen den Fah­rer und den Hal­ter wur­den gefertigt.

Auf­grund des optisch schlech­ten Zustands des Fahr­zeugs ent­schie­den sich die Beam­ten, den Klein­trans­por­ter auf der Völk­lin­ger Straße / Plock­straße einer Kon­trolle zu unter­zie­hen. Dabei stell­ten sie eine Viel­zahl tech­ni­scher Män­gel fest, wes­halb das Fahr­zeug zur wei­te­ren Über­prü­fung zu einer Kfz-Prüf­stelle gebracht wurde.

Ein Prüf­in­ge­nieur doku­men­tierte ins­ge­samt 30 über­wie­gend erheb­li­che und sicher­heits­re­le­vante Defekte. Unter ande­rem ver­lor das Fahr­zeug große Men­gen Motor- und Getrie­beöl. Auch die Lenk- und Brems­an­lage wie­sen gra­vie­rende Feh­ler auf.

Gegen den 26-jäh­ri­gen Fahr­zeug­füh­rer und den 41-jäh­ri­gen Fahr­zeug­hal­ter wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen gefer­tigt. Die Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs wur­den ent­sie­gelt, und die Wei­ter­fahrt unter­sagt.