Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Über 300 Tablet­ten bei Rei­sen­dem aus der Tür­kei am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen beschlagnahmt

Bei einer Kon­trolle am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen hat der Zoll über 300 ver­schrei­bungs­pflich­tige Medi­ka­mente sowie Betäu­bungs­mit­tel sicher­ge­stellt. Ein 68-jäh­ri­ger Mann, der am 12. Dezem­ber 2025 aus Istan­bul ein­ge­reist war, wurde von den Beam­ten ange­spro­chen, als er den Ankunfts­be­reich über den grü­nen Aus­gang verließ.

Bei der Durch­su­chung sei­nes Gepäcks ent­deck­ten die Zöll­ner meh­rere Tablet­ten­pa­ckun­gen, alle in tür­ki­scher Spra­che. Eine Über­prü­fung ergab, dass alle Medi­ka­mente in Deutsch­land ver­schrei­bungs­pflich­tig sind. Dar­un­ter befan­den sich 120 Tablet­ten des Medi­ka­ments Ritalin, das in Deutsch­land als Betäu­bungs­mit­tel gilt.

Der Rei­sende erklärte, Arzt zu sein und die Medi­ka­mente für ein Fami­li­en­mit­glied mit­ge­bracht zu haben. Da sie nicht für sei­nen per­sön­li­chen Bedarf bestimmt waren und für das Ritalin kein ärzt­li­ches Schrei­ben vor­lag, beschlag­nahmte der Zoll die Medi­ka­mente. Gegen den Mann wurde ein Straf­ver­fah­ren eingeleitet.

Er konnte seine Reise anschlie­ßend fort­set­zen, aller­dings ohne die Tablet­ten. Die beschlag­nahm­ten Medi­ka­mente ver­blei­ben in der Asser­va­ten­kam­mer des Zolls und sol­len nach Abschluss des Ver­fah­rens ver­nich­tet werden.