
Archivbild Schranke am Mnnesmannufer © Lokalbüro
Änderung zum Anwohnerschutz gilt ab Montag, 12. Januar
Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Betriebe in der Carlstadt ändert die Landeshauptstadt Düsseldorf die Schließzeiten der Schranke am Mannesmannufer. Ab Montag, 12. Januar 2026, gelten die neuen Schließzeiten. Die Schranke ist dann von montags bis donnerstags jeweils 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen, freitags von 18 Uhr bis 5 Uhr, samstags von 14 Uhr bis 5 Uhr und sonntags von 10 Uhr bis 5 Uhr geschlossen. Bisher wurde die Schranke freitags und samstags von 18 bis 5 Uhr geschlossen sowie sonntags bis donnerstags von 21 bis 5 Uhr.
Mit der Änderung der Zeiten folgt die Stadt einem Antrag der Bezirksvertretung 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim). Grund dafür ist das stark erhöhte Verkehrsaufkommen in der Carlstadt in den Sommermonaten und an den Wochenenden, das auch von der Polizei bestätigt wird. Das hohe Besucheraufkommen führte letztlich auch immer wieder dazu, dass Fahrzeuge in diesem Gebiet auf Flächen geparkt worden sind, die dafür gar nicht vorgesehen sind.
Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie die Linienbusse der Rheinbahn sind von der Änderung nicht betroffen. Die Einsatzkräfte und Busfahrer können die Schranke wie bisher eigenständig öffnen. Dies gilt auch für die zufahrtsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner. Ein entsprechender Aushang ist an der Schranke bereits angebracht.
Nach einem halben Jahr wird es eine Evaluation der erweiterten Schließzeiten der Schranke geben. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in dem Gebiet abgenommen haben, die Vorkehrungen der Stadt zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Mannesmannufer also wirksam sind. Die dafür dort installierten hohen und für den Fahrzeugverkehr unangenehmen Bodenschwellen haben in Kombination mit der Schrankenanlage Wirkung gezeigt und die Tunerszene erfolgreich abgeschreckt. Bei Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizeiinspektion Mitte konnten Verstöße, wenn überhaupt, nur noch im geringen Ausmaß festgestellt werden.

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