Archivbild Schranke am Mnnesmannufer © Lokalbüro

Archiv­bild Schranke am Mnnes­mann­ufer © Lokalbüro

 

Ände­rung zum Anwoh­ner­schutz gilt ab Mon­tag, 12. Januar
Zum Schutz der Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner sowie der Betriebe in der Carl­stadt ändert die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Schließ­zei­ten der Schranke am Man­nes­mann­ufer. Ab Mon­tag, 12. Januar 2026, gel­ten die neuen Schließ­zei­ten. Die Schranke ist dann von mon­tags bis don­ners­tags jeweils 21 Uhr bis 5 Uhr am nächs­ten Mor­gen, frei­tags von 18 Uhr bis 5 Uhr, sams­tags von 14 Uhr bis 5 Uhr und sonn­tags von 10 Uhr bis 5 Uhr geschlos­sen. Bis­her wurde die Schranke frei­tags und sams­tags von 18 bis 5 Uhr geschlos­sen sowie sonn­tags bis don­ners­tags von 21 bis 5 Uhr.

Mit der Ände­rung der Zei­ten folgt die Stadt einem Antrag der Bezirks­ver­tre­tung 1 (Alt­stadt, Carl­stadt, Stadt­mitte, Pem­pel­fort, Deren­dorf, Golz­heim). Grund dafür ist das stark erhöhte Ver­kehrs­auf­kom­men in der Carl­stadt in den Som­mer­mo­na­ten und an den Wochen­en­den, das auch von der Poli­zei bestä­tigt wird. Das hohe Besu­cher­auf­kom­men führte letzt­lich auch immer wie­der dazu, dass Fahr­zeuge in die­sem Gebiet auf Flä­chen geparkt wor­den sind, die dafür gar nicht vor­ge­se­hen sind.

Ein­satz­fahr­zeuge von Poli­zei und Feu­er­wehr sowie die Lini­en­busse der Rhein­bahn sind von der Ände­rung nicht betrof­fen. Die Ein­satz­kräfte und Bus­fah­rer kön­nen die Schranke wie bis­her eigen­stän­dig öff­nen. Dies gilt auch für die zufahrts­be­rech­tig­ten Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner. Ein ent­spre­chen­der Aus­hang ist an der Schranke bereits angebracht.

Nach einem hal­ben Jahr wird es eine Eva­lua­tion der erwei­ter­ten Schließ­zei­ten der Schranke geben. Schon jetzt zeich­net sich ab, dass die Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen in dem Gebiet abge­nom­men haben, die Vor­keh­run­gen der Stadt zur Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keit auf dem Man­nes­mann­ufer also wirk­sam sind. Die dafür dort instal­lier­ten hohen und für den Fahr­zeug­ver­kehr unan­ge­neh­men Boden­schwel­len haben in Kom­bi­na­tion mit der Schran­ken­an­lage Wir­kung gezeigt und die Tun­er­szene erfolg­reich abge­schreckt. Bei Geschwin­dig­keits­kon­trol­len durch die Poli­zei­in­spek­tion Mitte konn­ten Ver­stöße, wenn über­haupt, nur noch im gerin­gen Aus­maß fest­ge­stellt werden.

 

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