Foto: Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Ins­ge­samt 350.000 EUR Bar­geld ver­suchte ein Rei­sen­der unbe­merkt am Düs­sel­dor­fer Zoll vor­bei zu trans­por­tie­ren. Am 26.11.2020 kon­trol­lier­ten Zöll­ner am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen aus­rei­sende Per­so­nen. Wäh­rend der Kon­trol­len wur­den sie im Rah­men der Zusam­men­ar­beit von Kol­le­gen der Bun­des­po­li­zei hin­zu­ge­zo­gen, da diese eine Per­son mit einer grö­ße­ren Summe Bar­geld fest­ge­stellt hatten.

Die Zöll­ner tra­fen vor Ort auf einen 50-jäh­ri­gen in Düs­sel­dorf wohn­haf­ten tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der auf sei­nen Abflug in die Tür­kei war­tete. Vor ihm aus­ge­brei­tet befan­den sich bereits meh­rere Geld­bün­del im Wert von 250.000 EUR, die er ver­steckt in sei­nen Schuh­soh­len trans­por­tierte. Bei der wei­te­ren Durch­su­chung durch die Zoll­be­am­ten konn­ten dann wei­tere 100.000 EUR auf­ge­fun­den wer­den, sicher auf­be­wahrt in der Unter­hose des Reisenden.

Auf diese erheb­li­che Geld­summe ange­spro­chen ant­wor­tete der Betrof­fene, dass er das Geld von einem Bekann­ten bekom­men habe und in die Tür­kei trans­por­tie­ren solle. Aller­dings konnte er sich weder an den Namen, noch die Kon­takt­da­ten die­ses Bekann­ten erinnern.

Da den Zöll­nern weder eine Bar­mit­tel­an­mel­dung, noch ein glaub­haf­ter Beleg über die Her­kunft des Gel­des vor­ge­legt wer­den konnte, stell­ten die Beam­ten es noch vor Ort sicher. Im Nach­gang wird geprüft, ob das Geld aus lega­len Quel­len stammt oder even­tu­elle Anhalts­punkte für zum Bei­spiel Geld­wä­sche vor­lie­gen. Sollte dies der Fall sein, wird das Geld beschlag­nahmt und einbehalten.

Zudem lei­te­ten sie gegen den Düs­sel­dor­fer ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Nicht­an­mel­dung von Bar­mit­teln ein. Dass es sich im vor-lie­gen­den Fall nicht um sein Eigen­tum han­deln könnte, spielt hier­bei keine Rolle. Dabei kann es durch­aus teuer wer­den, für die Betrof­fe­nen. Die Nicht­an­mel­dung von Bar­mit­teln kann mit bis zu 1.000.000 EUR Buß­geld geahn­det werden.

“Das die Kol­le­gen am Flug­ha­fen grö­ßere, nicht­an­ge­mel­dete Sum­men Bar­geld fin­den, ist nichts Unge­wöhn­li­ches.” So Fabian Pflanz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­am­tes Düs­sel­dorf. “Aller­dings stellt ein so hoher Betrag, der zudem auch noch der-art ver­steckt wurde, auch dort die Aus­nahme dar. Grund­sätz­lich müs­sen Bar­mit­tel ab 10.000 EUR sowohl bei der Ein- als auch Aus­reise in bzw. aus der EU, ange­mel­det wer­den. Ziel dabei ist unter ande­rem die Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terrorismusfinanzierung.”

 

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