Behindertenparkplätze © LOKALBÜRO

Behin­der­ten­park­plätze © Lokalbüro

 

Bei der Schwer­punkt­ak­tion vom 12. bis 18. Mai gegen Falsch­par­ker auf Park­plät­zen für Men­schen mit Behin­de­run­gen hat das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ins­ge­samt 147 Ver­war­nun­gen aus­ge­stellt. Die Hal­ter der Fahr­zeuge kön­nen mit einem Ver­war­nungs­geld von min­des­tens 55 Euro rech­nen. Trotz der vor­he­ri­gen Ankün­di­gung der Aktion musste in 21 Fäl­len zusätz­lich der Abschlepp­wa­gen geru­fen werden.

Bis Ende April 2025 wur­den in die­sem Jahr ins­ge­samt 1.783 (2024: gesamt 6.127) Ver­war­nun­gen im Zusam­men­hang mit Falsch­par­kern auf Behin­der­ten­park­plät­zen aus­ge­spro­chen. Der Abschlepp­dienst musste in die­sem Jahr bereits in 373 (2024: gesamt 1.345) Fäl­len aus­rü­cken, weil Nicht-Berech­tigte mit ihren Fahr­zeu­gen auf Park­plät­zen park­ten, die aus­schließ­lich für die Berech­tig­ten vor­ge­se­hen sind.

Das Ord­nungs­amt wird auch wei­ter­hin ein beson­de­res Augen­merk auf die Über­wa­chung von Schwer­be­hin­der­ten­park­plät­zen rich­ten und den Über­wa­chungs­druck auf­recht­erhal­ten, damit die Nut­zer die Park­plätze unein­ge­schränkt nut­zen können.