
Behindertenparkplätze © Lokalbüro
Bei der Schwerpunktaktion vom 12. bis 18. Mai gegen Falschparker auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen hat das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf insgesamt 147 Verwarnungen ausgestellt. Die Halter der Fahrzeuge können mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Trotz der vorherigen Ankündigung der Aktion musste in 21 Fällen zusätzlich der Abschleppwagen gerufen werden.
Bis Ende April 2025 wurden in diesem Jahr insgesamt 1.783 (2024: gesamt 6.127) Verwarnungen im Zusammenhang mit Falschparkern auf Behindertenparkplätzen ausgesprochen. Der Abschleppdienst musste in diesem Jahr bereits in 373 (2024: gesamt 1.345) Fällen ausrücken, weil Nicht-Berechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Parkplätzen parkten, die ausschließlich für die Berechtigten vorgesehen sind.
Das Ordnungsamt wird auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Überwachung von Schwerbehindertenparkplätzen richten und den Überwachungsdruck aufrechterhalten, damit die Nutzer die Parkplätze uneingeschränkt nutzen können.