Fortuna Büdchen am Rhein © Lokalbüro

For­tuna Büd­chen am Rhein © Lokalbüro

 

Ein juris­ti­scher Form­feh­ler sicherte den Betrei­bern des Fortuna‑Büdchens am Joseph‑Beuys‑Ufer einen Mär­chen-Ende-like Ver­bleib. Die 21. Zivil­kam­mer des Land­ge­richts Düs­sel­dorf wies heute die Räu­mungs­klage der Eigen­tü­me­rin zurück (Az. 21 O 36/25).

Die Eigen­tü­me­rin – Päch­te­rin der Stadt­flä­che seit 2017 – hatte Ende Juni letz­ten Jah­res den befris­te­ten Miet­ver­trag für den Kiosk mit Sitz am Rhein­ufer kün­di­gen las­sen, um den Betrieb selbst zu über­neh­men. Doch statt sich an die drei Brü­der Anto­nio, Nino und Pie­tro Meffe zu wen­den, adres­sierte sie die Kün­di­gung an eine Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts – nicht an die tat­säch­lich im Ver­trag ste­hen­den Ein­zel­per­so­nen. Dadurch hält das Gericht diese Kün­di­gung for­mal für unwirksam.

Anschlie­ßend war Anfang 2025 eine Räu­mungs­klage ein­ge­reicht wor­den – was unter Gäs­ten und Fans für Unruhe sorgte. Eine Online-Peti­tion sam­melte bin­nen Stun­den rund 30.000 Unter­stüt­zer, und sogar Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Kel­ler machte sich stark für den Erhalt des Kult‑Büdchens

In einer rund 13-minü­ti­gen Ver­hand­lung wies das Gericht die Klage nun ab. Laut Pres­se­be­rich­ten ver­län­gert sich der Miet­ver­trag damit auto­ma­tisch – mut­maß­lich um fünf Jahre. Die Klä­ge­rin zeigte sich ent­täuscht; die Brü­der Meffe nah­men das Urteil ohne Kom­men­tar ent­ge­gen.

Was das Urteil bedeutet

  • Ver­trag läuft wei­ter: Der Pacht­ver­trag gilt aktu­ell fort, da die ursprüng­li­che Kün­di­gung for­male Feh­ler enthielt.

  • Rechts­mit­tel mög­lich: Die Ent­schei­dung ist noch nicht rechts­kräf­tig – eine Beru­fung vor dem Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf ist zulässig

  • Betrieb geht wei­ter: Bis zu einer end­gül­ti­gen Klä­rung bleibt das Fortuna‑Büdchen geöff­net – u. a. auch für For­tuna-Düs­sel­dorf-Anhän­ger, die den Treff­punkt am Rhein­ufer schätzen

Hintergrund

Der Kiosk, den die Meffe-Brü­der seit 2019 bewirt­schaf­ten, ist längst mehr als ein nor­ma­ler Imbiss – er gilt als kul­tu­rel­les Stück Stadt­bild. Erste Unruhe machte sich breit, als das Pacht­ver­hält­nis nicht ver­län­gert wurde – aber dann natio­na­ler und loka­ler Ein­satz, Peti­tio­nen und mediale Auf­merk­sam­keit führ­ten zu juris­ti­schem Vorgehen

Ausblick

Solange keine Beru­fung erfolgt, bleibt das Fortuna‑Büdchen in Fami­li­en­hand. Die Eigen­tü­me­rin könnte juris­tisch reagie­ren oder erneut ver­han­deln. Doch bis ein end­gül­ti­ges Urteil fällt – mög­li­cher­weise erst in eini­gen Mona­ten oder Jah­ren – bleibt das „Kult‑Büdchen“ ein ein­ge­spiel­ter Treff­punkt am Düs­sel­dor­fer Rhein.