Unfallzeit: Montag, 14. Juli 2025, 01:15 Uhr
In der Nacht zu Montag wurde eine Frau schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Vorausgegangen war ein Sturz mit einem E‑Scooter, den sie gemeinsam mit einem Mann nutzte – mutmaßlich unter Alkoholeinfluss.
Der 31-jährige Fahrer und seine 23 Jahre alte Mitfahrerin fuhren gemeinsam auf einem E‑Scooter den Fahrradweg entlang der Krefelder Straße. Dabei verlor der Fahrer plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug. Beim Sturz zog er sich leichte Verletzungen zu, seine Begleiterin wurde jedoch schwer verletzt. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von knapp über einem Promille. Die Frau wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, der Mann zur Entnahme einer Blutprobe auf die Polizeiwache.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren:
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E‑Scooter dürfen ausschließlich von einer Person genutzt werden.
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Für E‑Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Archivbild: Immer wieder werden die Scooter mit mehr als eine Person genutzt © Loaklbüro
Unfallzeit: Montag, 14. Juli 2025, 01:15 Uhr
In der Nacht zu Montag wurde eine Frau schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Vorausgegangen war ein Sturz mit einem E‑Scooter, den sie gemeinsam mit einem Mann nutzte – mutmaßlich unter Alkoholeinfluss.
Der 31-jährige Fahrer und seine 23 Jahre alte Mitfahrerin fuhren gemeinsam auf einem E‑Scooter den Fahrradweg entlang der Krefelder Straße. Dabei verlor der Fahrer plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug. Beim Sturz zog er sich leichte Verletzungen zu, seine Begleiterin wurde jedoch schwer verletzt. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von knapp über einem Promille. Die Frau wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, der Mann zur Entnahme einer Blutprobe auf die Polizeiwache.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren:
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E‑Scooter dürfen ausschließlich von einer Person genutzt werden.
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Für E‑Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Rechtliche Hinweise der Polizei:
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0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen. Folge: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg.
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Ab 1,1 Promille: Straftat – unabhängig von Ausfallerscheinungen.
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Ab 0,3 Promille: Bereits eine Straftat bei alkoholtypischen Auffälligkeiten (z. B. Schlangenlinien, Unfall). Folge: Geld- oder Freiheitsstrafe, mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis – bei Unfall mindestens zwölf Monate.
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Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt absolutes Alkoholverbot. Bei Verstoß: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, verpflichtendes Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.