Unfall­zeit: Mon­tag, 14. Juli 2025, 01:15 Uhr

In der Nacht zu Mon­tag wurde eine Frau schwer ver­letzt in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert. Vor­aus­ge­gan­gen war ein Sturz mit einem E‑Scooter, den sie gemein­sam mit einem Mann nutzte – mut­maß­lich unter Alkoholeinfluss.

Der 31-jäh­rige Fah­rer und seine 23 Jahre alte Mit­fah­re­rin fuh­ren gemein­sam auf einem E‑Scooter den Fahr­rad­weg ent­lang der Kre­fel­der Straße. Dabei ver­lor der Fah­rer plötz­lich die Kon­trolle über das Fahr­zeug. Beim Sturz zog er sich leichte Ver­let­zun­gen zu, seine Beglei­te­rin wurde jedoch schwer ver­letzt. Ein Atem­al­ko­hol­test beim Fah­rer ergab einen Wert von knapp über einem Pro­mille. Die Frau wurde zur sta­tio­nä­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus gebracht, der Mann zur Ent­nahme einer Blut­probe auf die Polizeiwache.

Die Poli­zei nimmt die­sen Vor­fall zum Anlass, ein­dring­lich an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu appellieren:

  • E‑Scooter dür­fen aus­schließ­lich von einer Per­son genutzt werden.

  • Für E‑Scooter gel­ten die­sel­ben Pro­mil­le­gren­zen wie für Autofahrer.

Archiv­bild: Immer wie­der wer­den die Scoo­ter mit mehr als eine Per­son genutzt © Loaklbüro

 

Unfall­zeit: Mon­tag, 14. Juli 2025, 01:15 Uhr

In der Nacht zu Mon­tag wurde eine Frau schwer ver­letzt in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert. Vor­aus­ge­gan­gen war ein Sturz mit einem E‑Scooter, den sie gemein­sam mit einem Mann nutzte – mut­maß­lich unter Alkoholeinfluss.

Der 31-jäh­rige Fah­rer und seine 23 Jahre alte Mit­fah­re­rin fuh­ren gemein­sam auf einem E‑Scooter den Fahr­rad­weg ent­lang der Kre­fel­der Straße. Dabei ver­lor der Fah­rer plötz­lich die Kon­trolle über das Fahr­zeug. Beim Sturz zog er sich leichte Ver­let­zun­gen zu, seine Beglei­te­rin wurde jedoch schwer ver­letzt. Ein Atem­al­ko­hol­test beim Fah­rer ergab einen Wert von knapp über einem Pro­mille. Die Frau wurde zur sta­tio­nä­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus gebracht, der Mann zur Ent­nahme einer Blut­probe auf die Polizeiwache.

Die Poli­zei nimmt die­sen Vor­fall zum Anlass, ein­dring­lich an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu appellieren:

  • E‑Scooter dür­fen aus­schließ­lich von einer Per­son genutzt werden.

  • Für E‑Scooter gel­ten die­sel­ben Pro­mil­le­gren­zen wie für Autofahrer.

Recht­li­che Hin­weise der Polizei:

  • 0,5 – 1,09 Pro­mille: Ord­nungs­wid­rig­keit, wenn keine alko­hol­be­ding­ten Aus­fall­erschei­nun­gen vor­lie­gen. Folge: 500 Euro Buß­geld, ein Monat Fahr­ver­bot, zwei Punkte in Flensburg.

  • Ab 1,1 Pro­mille: Straf­tat – unab­hän­gig von Ausfallerscheinungen.

  • Ab 0,3 Pro­mille: Bereits eine Straf­tat bei alko­hol­ty­pi­schen Auf­fäl­lig­kei­ten (z. B. Schlan­gen­li­nien, Unfall). Folge: Geld- oder Frei­heits­strafe, min­des­tens sechs Monate Ent­zug der Fahr­erlaub­nis – bei Unfall min­des­tens zwölf Monate.

  • Für Fahr­an­fän­ger und unter 21-Jäh­rige gilt abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot. Bei Ver­stoß: 250 Euro Buß­geld, ein Punkt in Flens­burg, ver­pflich­ten­des Auf­bau­se­mi­nar, Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit auf vier Jahre.