
Symbolbild Ord nungsamt in der Altstadt © Lokalbüro
Das Ordnungsamt hat am Wochenende verstärkt Jugendschutz- und Gewerbekontrollen in der Altstadt durchgeführt. Sechs Außendienstkräfte waren dazu am Samstagabend, 20. September 2025, und in der Nacht zu Sonntag, 21. September 2025, in ziviler Kleidung im Einsatz.
Zwischen 20 und 0 Uhr lag der Schwerpunkt auf Jugendschutzkontrollen in und im Umfeld von Trinkhallen. Fünf Jugendliche wurden beim Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit angetroffen und schütteten diesen nach erfolgter Belehrung freiwillig weg. In einem Fall wurde ein Kioskbetreiber in flagranti dabei erwischt, wie er eine Flasche Wodka (sogenannter Flachmann) an eine offensichtlich stark alkoholisierte Minderjährige verkaufte. Die Jugendliche schwankte so stark, dass sie sich vor dem Kiosk hinsetzen und später von ihrem Vater abgeholt werden musste. Gegen den Kioskbetreiber wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet, ihn erwartet ein Bußgeld.
Im Anschluss wurden von 0 bis 2.20 Uhr insgesamt 16 Trinkhallen gezielt überprüft. Dabei lag die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes NRW im Fokus. In vier Fällen wurde festgestellt, dass trotz Verkaufsverbots am Sonntag Spirituosen ausgegeben wurden. Der weitere Verkauf wurde untersagt. Zudem erfüllten mehrere Betriebe nicht die Vorgaben der Preisangabenverordnung und hatten ihre Waren nicht ausreichend gekennzeichnet. Das Ordnungsamt wird auch künftig regelmäßige Schwerpunktkontrollen in der Altstadt durchführen, um den Jugendschutz und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.