Falschparker hindern die Feuerwehr an Durchfahrt

Falsch­par­ker hin­dern die Feu­er­wehr an Durchfahrt

 

Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienste in Düs­sel­dorf waren im Jahr 2024 zu rund 170.000 Ein­sät­zen in der Lan­des­haupt­stadt unter­wegs. Ob Brände, Ver­kehrs­un­fälle oder medi­zi­ni­sche Not­fälle – bei die­sen Ein­sät­zen zählt jede Minute. Falsch­par­ker kön­nen die Ret­tungs­kräfte dabei erheb­lich behin­dern und wert­volle Zeit kosten.

„Wenn im Ein­satz Fahr­zeuge von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst durch Falsch­par­ker blo­ckiert wer­den, ver­lie­ren unsere Ein­satz­kräfte kost­bare Zeit“, erklärt Feu­er­wehr­chef David von der Lieth. „Oft zählt bei einem Not­fall jede Minute – Ver­zö­ge­run­gen kön­nen gra­vie­rende Aus­wir­kun­gen haben.“

Demons­tra­ti­ons­fahrt durch Oberkassel

Um auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam zu machen, star­tete die Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr am Mitt­woch, 12. Novem­ber 2025, eine Demons­tra­ti­ons­fahrt durch Ober­kas­sel. Mit einem Lösch­fahr­zeug ohne Blau­licht und Mar­tins­horn wurde gezeigt, wie viel Platz die Ein­satz­fahr­zeuge benö­ti­gen. Groß­fahr­zeuge wie Lösch­wa­gen sind oft bis zu zwei­ein­halb Meter breit, im Kur­ven­be­reich wer­den sogar Durch­fahrts­brei­ten von min­des­tens drei Metern benö­tigt, wie im nord­rhein-west­fä­li­schen Bau­ord­nungs­recht vorgeschrieben.

„Unser Ziel ist es, zu zei­gen, dass auch wenn ein Pkw noch durch­kommt, ein gro­ßes Feu­er­wehr­fahr­zeug hier an seine Gren­zen stößt“, erklärt Alex­an­der Vie­ten, Pres­se­spre­cher der Feu­er­wehr. Beglei­tet wurde die Fahrt von der Ver­kehrs­über­wa­chung, die Falsch­par­ker ahn­dete und bei Bedarf abschlep­pen ließ.

Zah­len und Fol­gen von Falschparken

Allein im Jahr 2024 ver­hängte die Düs­sel­dor­fer Ver­kehrs­über­wa­chung 3.675 Ver­war­nun­gen wegen zuge­park­ter Feu­er­wehr­zu­fahr­ten und lei­tete 1.208 Abschlepp­maß­nah­men ein. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2025 waren es bereits 1.635 Ver­war­nun­gen und 558 Abschleppmaßnahmen.

Bei Not­fäl­len ver­su­chen die Ein­satz­kräfte zunächst, Hin­der­nisse zu umfah­ren. Ist dies nicht mög­lich, müs­sen Fahr­zeuge als letzte Maß­nahme weg­ge­drückt wer­den, was nicht sel­ten zu Beschä­di­gun­gen führt. „Ordungs­wid­ri­ges Par­ken im Bereich einer Feu­er­wehr­zu­fahrt wird mit 55 Euro Buß­geld geahn­det. Bei Abschlepp­maß­nah­men kön­nen die Kos­ten auf min­des­tens 300 Euro stei­gen“, so Den­nis Grebe, Team­lei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung. Im schlimms­ten Fall kann rück­sichts­lo­ses Par­ken auch recht­li­che Fol­gen haben, wenn Men­schen zu Scha­den kom­men oder Ein­satz­fahr­zeuge beschä­digt werden.

Opti­mie­run­gen im Verkehrsraum

Bei gemein­sa­men Orts­ter­mi­nen von Feu­er­wehr, Ord­nungs- und Ver­kehrs­ver­wal­tung wurde zudem fest­ge­stellt, dass es an eini­gen Stel­len selbst bei ord­nungs­ge­mäß gepark­ten Fahr­zeu­gen für Feu­er­wehr­fahr­zeuge nur ein­ge­schränkte Durch­fahr­ten gibt. Durch behut­same Neu­ord­nung des Park­raums konnte die Anfahrt für Ret­tungs­fahr­zeuge ver­bes­sert wer­den, wäh­rend die Aus­wir­kun­gen für Anwoh­ner mög­lichst gering gehal­ten wurden.

Falschparker hindern die Feuerwehr an Durchfahrt

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