© 2025 Lokalbüro / KI-generiertes Bild mit ChatGPT

© 2025 Lokal­büro / KI-gene­rier­tes Bild mit ChatGPT

 

Was Hob­by­hal­ter nun wis­sen sollten
Bei einer toten Wild­gans aus Düs­sel­dorf wurde nun das Vogel­grip­pe­vi­rus erst­mals in die­sem Jahr auch in der Lan­des­haupt­stadt nach­ge­wie­sen. Das Tier wurde im Stadt­teil Anger­mund gefun­den. Seit dem 3. Dezem­ber 2025 liegt nun der posi­tive Nach­weis auf die hoch­in­fek­tiös ein­ge­stuf­ten Vari­ante der Vogel­grippe (AI H5N1) durch das Fried­rich-Löff­ler-Insti­tut vor. Diese Virus­va­ri­ante wird mitt­ler­weile in ganz Deutsch­land unter ande­rem auch in unse­ren Nach­bar­kom­mu­nen regel­mä­ßig bei Wild­vö­geln, aber auch in Haus­ge­flü­gel­be­stän­den festgestellt.

Bei nach­weis­lich ein­zel­nen erkrank­ten Wild­vö­geln wer­den der­zeit keine beson­de­ren Maß­nah­men ergrif­fen. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf behält die aktu­elle Lage im Blick und wird gege­be­nen­falls wei­tere Maß­nah­men ergrei­fen – dazu besteht der­zeit aber noch keine Notwendigkeit.

Allen Geflü­gel­be­sit­zern rät die Lan­des­haupt­stadt jedoch schon jetzt zu erhöh­ter Vor­sicht. So sollte ein direk­ter Kon­takt des Geflü­gels mit Wild­vö­geln in Frei­land­hal­tung ver­mie­den wer­den. Dar­über hin­aus kann das Vogel­grip­pe­vi­rus jedoch auch über indi­rekte Kon­takte wie Per­so­nen- und Fahr­zeug­ver­kehr, Waren, Fut­ter und Was­ser in die Stal­lun­gen getra­gen werden.

Das Lan­des­amt für Ver­brau­cher­schutz und Ernäh­rung Nord­rhein-West­fa­len emp­fiehlt unter ande­rem fol­gen­den Schutzmaßnahmen:

Fut­ter, Trän­ken und Ein­streu soll­ten nur an für Wild­vö­gel unzu­gäng­li­chen Stel­len posi­tio­niert wer­den. Andere Haus­tiere wie Hunde und Kat­zen soll­ten von der Vogel­hal­tung fern gehal­ten wer­den. Und stets sollte strikt zwi­schen stall­ei­ge­ner Klei­dung (inkl. Schu­hen) und Stra­ßen­klei­dung getrennt wer­den. Wobei die Stall­klei­dung regel­mä­ßig bei über 60 °C gewa­schen wer­den sollte. Dar­über hin­aus soll­ten vor und nach dem Arbei­ten bei den Vögeln gründ­lich die Hände gewa­schen wer­den. Und Ställe und Aus­rüs­tung soll­ten regel­mä­ßig mit geeig­ne­ten Mit­teln des­in­fi­ziert werden.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Vogel­grippe gibt es beim Lan­des­amt für Ver­brau­cher­schutz und Ernäh­rung Nord­rhein-West­fa­len unter: www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aviaere-influenza-nordrhein-westfalen

Das Anste­ckungs­ri­siko für Men­schen ist äußerst gering. Nur wer inten­si­ven direk­ten Kon­takt zu schwer erkrank­tem Geflü­gel hat, gilt als gefähr­det. Für Fra­gen ist das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen tele­fo­nisch unter 0211–8993242 oder per E‑Mail unter veterinaeramt@duesseldorf.de zu erreichen.

 

Werbung

Wer­bung bitte anklicken !