Symbolbild Führerschein

Sym­bol­bild Führerschein

 

Per­so­nen, deren Füh­rer­schein zwi­schen 1999 und 2001 aus­ge­stellt wurde, haben noch einen Monat Zeit, den Füh­rer­schein umzu­tau­schen. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Hin­ter­grund ist, dass EU-weit bis zum Jahr 2033 nach und nach alle Füh­rer­scheine, die vor dem 19. Januar 2013 aus­ge­stellt wur­den, in neue, fäl­schungs­si­chere Exem­plare umge­tauscht wer­den müs­sen. Betrof­fen sind sowohl Papier- als auch unbe­fris­tete Scheckkartenformate.

Online-Ser­vices bequem vom Sofa aus nut­zenAuch wäh­rend der Betriebs­fe­rien zwi­schen den Jah­ren (24. Dezem­ber 2025 bis 2. Januar 2026) kann der Antrag bequem online ein­ge­reicht werden:

Der Umtausch kann außer­dem nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung unter termine.duesseldorf.de in der Fahr­erlaub­nis­be­hörde oder einem der elf Düs­sel­dor­fer Bür­ger­bü­ros erle­digt werden.

Benö­tigte Unterlagen:

  • gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • bis­he­ri­ger Führerschein
  • ein Foto (bio­me­trisch, Min­dest­größe 35 x 45 mm)
  • Aus­zug aus der Füh­rer­schein­da­tei (sog. Kar­tei­kar­ten­ab­schrift), wenn der letzte Füh­rer­schein nicht in Düs­sel­dorf aus­ge­stellt wurde
  • Bei digi­ta­ler Ein­rei­chung wird außer­dem eine Bild­da­tei der Unter­schrift benötigt

Für den Umtausch ist weder eine erneute Prü­fung noch eine Gesund­heits­un­ter­su­chung nötig. Der neu aus­ge­stellte Füh­rer­schein ist auf 15 Jahre befris­tet und muss nach Ablauf die­ser Gül­tig­keit erneu­ert wer­den. So soll eine Aktua­li­sie­rung von Namen und Licht­bild sicher­ge­stellt wer­den. Nicht umge­tauschte, alte Füh­rer­scheine kön­nen dann zu einem Ver­war­nungs­geld von 10 Euro führen.

Wer muss wann den Füh­rer­schein umtauschen?
Grund­sätz­lich ist es jeder­zeit mög­lich, den Füh­rer­schein auch schon vor der eigent­li­chen Frist frei­wil­lig umzu­tau­schen. Maß­geb­lich für die Frist ist das Aus­stel­lungs­da­tum des Füh­rer­scheins; nach und nach müs­sen Füh­rer­scheine aus den Jah­ren 1999 bis 2013 umge­tauscht werden.

Füh­rer­scheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 aus­ge­stellt wor­den sind (Kar­ten­füh­rer­scheine), wer­den nach dem Aus­stel­lungs­jahr umge­tauscht (Aus­stel­lungs­jahr: Umtausch-Frist):

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Der Umtausch­pro­zess endet am 19. Januar 2033.