Polizei / Zivilfahnder

Sym­bol­bild Zivil­fahn­der im Ein­satz © Lokalbüro

 

Tat­zeit: Mitt­woch, 21. Januar 2026, 17:30 Uhr

Beamte in Zivil konn­ten am gest­ri­gen Nach­mit­tag einen 22-jäh­ri­gen Woh­nungs­ein­bre­cher fest­neh­men. Der Mann steht im Ver­dacht, zuvor gemein­sam mit Kom­pli­zen in zwei Woh­nun­gen im Stadt­teil Rath ein­ge­bro­chen zu sein.

Zivil­kräf­ten des Ein­satz­trupps (ET) Nord fiel am spä­ten Nach­mit­tag ein ver­däch­ti­ges Fahr­zeug mit drei Insas­sen im Stadt­teil Rath auf. Der Wagen fuhr auf­fäl­lig lang­sam über meh­rere Stra­ßen­züge. Nach­dem das Fahr­zeug schließ­lich abge­stellt wor­den war, stie­gen drei Män­ner aus dem dunk­len Mer­ce­des und kund­schaf­te­ten offen­bar gezielt die Umge­bung sowie ein­zelne Wohn­häu­ser und Woh­nun­gen aus. Die Beam­ten ent­schie­den sich dar­auf­hin für eine kurz­zei­tige Observation.

Im wei­te­ren Ver­lauf kehrte einer der drei Män­ner mehr­fach zu dem gepark­ten Mer­ce­des zurück und depo­nierte offen­bar wie­der­holt Gegen­stände im Fahrzeug.

Die Zivil­be­am­ten for­der­ten Unter­stüt­zung an. Als meh­rere Strei­fen­wa­gen ein­tra­fen, flüch­te­ten die Män­ner in unter­schied­li­che Rich­tun­gen. Einer der Tat­ver­däch­ti­gen, ein 22 Jahre alter Serbe, lief zurück zu dem Mer­ce­des und ver­suchte, mit dem Fahr­zeug zu flie­hen. Eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung konnte die Flucht jedoch ver­hin­dern und den Mann stellen.

Zeit­gleich erhiel­ten die Beam­ten über die Leit­stelle Kennt­nis von einem Woh­nungs­ein­bruch in unmit­tel­ba­rer Nähe an der Dort­mun­der Straße. Dort hat­ten sich die Täter über eine Bal­kon­tür Zugang zu der Woh­nung ver­schafft. Das zuge­hö­rige Die­bes­gut wurde im Mer­ce­des auf­ge­fun­den. Zudem stell­ten die Ein­satz­kräfte wei­te­res Die­bes­gut sicher, das aus einem vor­he­ri­gen Woh­nungs­ein­bruch an der Reck­ling­hau­ser Straße stammte.

Der 22-jäh­rige Tat­ver­däch­tige wurde fest­ge­nom­men. Seine bei­den Kom­pli­zen konn­ten trotz inten­si­ver Fahn­dungs­maß­nah­men bis­lang uner­kannt ent­kom­men. Der Mann ohne fes­ten Wohn­sitz soll noch heute einem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt werden.