Jac­ques Tilly und Chris­tian Zaum. Im Hin­ter­grund Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­amt Foto: LOKALBÜRO

 

Seit 2011 gibt es nun das Glas­ver­bot in der Alt­stadt an den tol­len Tagen. Und es hat sich bewährt! Gleich im ers­ten Jahr sind die Schnitt­ver­let­zun­gen von 400 Vor­fäl­len auf 20 Vor­fälle zurück gegan­gen. Im letz­ten Jahr lagen die Schnitt­ver­let­zun­gen noch bei 13 Vor­fäl­len. Auch die Rei­fen­schä­den an Fahr­zeu­gen des Ord­nungs­am­tes, des Ret­tungs­dienst und der Poli­zei haben nachgelassen.

Jetzt gibt es ein neues Pla­kat­mo­tiv. Jac­ques Tilly, Wagen­bauer des Rosen­mon­tags­zu­ges, hat sich dafür zur Ver­fü­gung gestellt. Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum und Jac­ques Tilly haben die neuen Pla­kat­mo­tive und Ein­zel­hei­ten zur Aktion scher­ben­freie Alt­stadt am Don­ners­tag, 21. Februar, vor­ge­stellt. “Vor der Ein­füh­rung des Glas­ver­bots haben sich regel­mä­ßig viele Men­schen an Glas­scher­ben ver­letzt. Die Zahl der Schnitt­ver­let­zun­gen an den Kar­ne­vals­ta­gen ist seit­her deut­lich zurück­ge­gan­gen. Mein herz­li­cher Dank gilt Jac­ques Tilly, der die Aktion scher­ben­freie Alt­stadt seit Beginn tat­kräf­tig unter­stützt. Dar­über hin­aus danke ich den Mit­ar­bei­tern im Ord­nungs­amt sowie den pri­va­ten Sicher­heits­diens­ten, die das Glas­ver­bot seit Jah­ren erfolg­reich durch­set­zen”, erklärte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Die Aktion scher­ben­freie Alt­stadt der Stadt Düs­sel­dorf gewähr­leis­tet dies mit drei wesent­li­chen Punkten.

  • Den Besu­chern der Alt­stadt wird unter­sagt, Glas­be­hält­nisse mitzuführen.
  • Die dort ansäs­si­gen Händ­ler und Außen­gas­tro­no­mie­be­triebe dür­fen wäh­rend der “tol­len Tage” keine Waren in Glas­be­hält­nis­sen verkaufen.
  • Die Besu­cher wer­den mit einer breit ange­leg­ten Öffent­lich­keits­kam­pa­gne informiert.

Das Glas­ver­bot in Düs­sel­dorf gilt für den Kern der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt an fol­gen­den Tagen:

  • Alt­wei­ber­fast­nacht, Don­ners­tag, 28. Februar, von 8 Uhr bis Frei­tag, 1. März, 5 Uhr
  • Kar­ne­vals­sonn­tag, 3. März, von 12 Uhr bis Mon­tag, 4. März, 8 Uhr
  • Rosen­mon­tag, 4. März, von 8 Uhr bis Diens­tag, 5, März, 5 Uhr

 

Über die genauen Gren­zen des Gel­tungs­ge­bie­tes informiert
die neben­ste­hende Skizze.

Dazu erfol­gen an den 16 Zugän­gen zur Alt­stadt Kon­trol­len. Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst, OSD, arbei­tet dabei mit Ver­stär­kung aus ande­ren Tei­len des Ord­nungs­am­tes. Dar­über hin­aus unter­stüt­zen zusätz­li­che Hel­fer eines pri­va­ten Sicher­heits­diens­tes. Ins­ge­samt wer­den täg­lich bis zu 260 Men­schen im Ein­satz sein. Die Fei­ern­den neh­men das Glas­ver­bot und die damit ver­bun­de­nen Kon­trol­len erfah­rungs­ge­mäß sehr posi­tiv auf.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf infor­miert Bür­ger und Besu­cher im Vor­feld auf Info-Screens an U‑Bahn-Hal­te­stel­len, mit Bei­trä­gen im Fahr­gast-TV sowie im Son­der­fahr­plan der Rhein­bahn. Außer­dem machen Groß­pla­kate sowie Pla­kate auf den Awista-Fahr­zeu­gen im gesam­ten Stadt­ge­biet auf die Aktion auf­merk­sam. Zusätz­lich kenn­zeich­nen wäh­rend der tol­len Tage große Ban­ner an den Zugän­gen zur Alt­stadt die glas­freie Zone: “Scher­ben­frei und jeck dabei” heißt es dort. Und wei­ter: “Sorry, aber ab hier nur ohne Glä­ser und Glasflaschen!”

Recht­li­che Grund­lage des Glas­ver­bots ist eine All­ge­mein­ver­fü­gung, wel­che die Stadt am 27. Okto­ber 2018 im Düs­sel­dor­fer Amts­blatt ver­öf­fent­licht hat. Von der ein­ge­räum­ten Kla­ge­mög­lich­keit hat nie­mand Gebrauch gemacht. Vor der erst­ma­li­gen Ein­füh­rung des Glas­ver­bots im Jahr 2011 hat­ten sich regel­mä­ßig viele Men­schen an Glas­scher­ben ver­letzt. Die Zahl der Schnitt­ver­let­zun­gen ist seit­dem deut­lich zurückgegangen.