Stehendes Schild 40 cm von der Hauswand entfernt laut Vorgabe Ordnungsamt Foto: LOKALBÜRO
Angelehntes Schild 40 cm von der Hauswand entfernt laut  zweiter Vorgabe Ordnungsamt Foto: LOKALBÜRO

Die Alt­stadt-Händ­ler sind sauer auf die Stadt. Egal, ob sie Senf, Gum­mi­bär­chen oder Taschen­mes­ser ver­kau­fen wol­len — ihre Pro­dukte dür­fen sie nicht so offen­siv anprei­sen, wie ihre Kol­le­gen in ande­ren Stadtteilen.

Die Ursa­che: Unfaire, weil unglei­che Bedin­gun­gen für Außen­wer­bung. Wäh­rend Händ­ler — zum Bei­spiel auf der Scha­dow­straße — fast nach Gut­dün­ken Pla­kat­stän­der auf­stel­len und Schau­fens­ter­wer­bung frei gestal­ten dür­fen, ist genau das ihren Kol­le­gen in der Alt­stadt untersagt.

Und im Gegen­satz zu Corona-Regeln wer­den diese Vor­ga­ben vom Ord­nungs­amt auch pein­lichst genau kon­trol­liert und durch­ge­setzt. Ein Händ­ler von der Ber­ger Straße: „Ich hab es erlebt, dass OSD-Leute zwei Mal kamen, weil ich einen Auf­stel­ler nach der letz­ten Auf­for­de­rung des OSD ste­hend par­al­lel zur Haus­wand gestellt habe, musste die­ser  Auf­stel­ler nun­mehr bei der zwei­ten Kon­trolle an die Haus­wand ange­lehnt sein.

Unter­schied­li­che Stra­ßen­nut­zungs-Vor­schrif­ten ermög­li­chen diese Ungleich­be­hand­lung. Frank Herm­sen von der Alt­stadt­ge­mein­schaft: „Händ­ler aus der Alt­stadt beschwe­ren sich regel­mä­ßig bei mir über die Alt­stadt­sat­zung. Ins­be­son­dere dar­über, dass sie es ver­bie­tet, elek­tro­ni­sche Wer­be­mit­tel zu nut­zen wie Bild­schirme in den Fens­tern oder Anzeigetafeln.“

Bit­ten um Abhilfe und Gleich­be­hand­lung fin­den bei der Stadt kein Gehör.
Herm­sen: „Unzäh­lige Male haben wir bean­tragt, die Sat­zung zu ändern. Ver­ge­bens, da sto­ßen wir nur auf taube Ohren. Die Stadt­ver­wal­tung sagt gebets­müh­len­ar­tig, dass man im Augen­blick keine Zeit für Gesprä­che habe.“

Und wir vom Lokal­büro dach­ten immer, man wolle den gebeu­tel­ten Han­del in schwe­ren Corona-Zei­ten unterstützen.