Archiv­bild Poli­zei im Demo­ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Ver­wal­tungs­ge­richt geneh­migt Aufzug

Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat heute am Frei­tag ent­schie­den,  das die Corona-Demons­tra­tion doch durch Düs­sel­dorf zie­hen darf und damit einem Eil­an­trag der Ver­an­stal­ter gegen eine Ent­schei­dung der Stadt Düs­sel­dorf statt­ge­ge­ben. Nach dem Aus­lau­fen der Bun­des­not­bremse sei es nicht mehr zuläs­sig, dass die Stadt als Ord­nungs­be­hörde ver­samm­lungs­recht­li­che Ent­schei­dun­gen treffe.

Das Ord­nungs­amt hat dem Ver­an­stal­ter am Don­ners­tag aus infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Grün­den den ange­mel­de­ten Auf­zug unter­sagt und ledig­lich die Durch­füh­rung einer Kund­ge­bung für zuläs­sig erklärt.

Vom Ver­an­stal­ter ange­mel­det wur­den 2.000 Per­so­nen, von den Behör­den erwar­tet wer­den deut­lich mehr. Die Stadt hat daher in Abwä­gung mit dem Grund­recht der Ver­samm­lungs­frei­heit (Arti­kel 8 Grund­ge­setz) dem Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Arti­kel 2 Grund­ge­setz) den Vor­rang eingeräumt.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler erklärt dazu: “Die Stadt respek­tiert die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes natür­lich, auch wenn ich das Urteil in der Sache selbst bedauere. Mit Blick auf immer neue Rekorde bei der 7‑Ta­ges-Inzi­denz hät­ten wir uns gewünscht, dass es mög­lich gewe­sen wäre, den Gesund­heits­schutz stär­ker mit­ein­zu­be­zie­hen. Auch hier zeigt sich wie­der dass es ein Feh­ler, die pan­de­mi­sche Lage nicht wie­der einzuführen.”

Unab­hän­gig von dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes bleibt der Ver­an­stal­ter wei­ter­hin verpflichtet

  • Immu­ni­täts- bezie­hungs­weise Test­nach­weise der Teil­neh­men­den zu über­prü­fen und mit einem amt­li­chen Aus­weis­pa­pier abzugleichen,
  • Per­so­nen von der Ver­samm­lung aus­zu­schlie­ßen, die gegen die Mas­ken­tra­ge­pflicht verstoßen.