Archiv­bild Behin­der­ten­park­platz Foto: LOKALBÜRO

 

Weil er zwei Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes belei­digt und einen davon durch einen Schlag ins Gesicht tät­lich ange­grif­fen hatte, ist jetzt ein Mann vom Amts­ge­richt zu einer Geld­strafe von 1.600 Euro ver­ur­teilt wor­den. Das Gericht berück­sich­tigte bei der Höhe der Strafe das geringe Ein­kom­men des Beschuldigten.

Zwei Mit­ar­bei­ter Ver­kehrs­über­wa­chung waren am Sams­tag­vor­mit­tag, 6. Novem­ber, gegen 11.10 Uhr im Ein­satz, weil ein Falsch­par­ker einen Behin­der­ten­park­platz blo­ckiert hatte. Des­sen Fahr­zeug wurde gerade abge­schleppt, als ein Pas­sant hin­zu­kam. Der Mann begann, sich über das ver­meint­lich nicht kor­rekt abge­stellte Dienst­fahr­zeug der Ein­satz­kräfte auf­zu­re­gen. Ein Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung ver­suchte, ihm Ein­zel­hei­ten zum Ein­satz und dazu zu erklä­ren. Wäh­rend­des­sen belei­digte der Pas­sant den Mit­ar­bei­ter mehr­fach, kam ihm ohne Schutz­maske immer näher. Er wurde nun gebe­ten, seine Per­so­na­lien anzu­ge­ben, wor­auf er auch den zwei­ten Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­ter, der hin­zu­ge­kom­men war, belei­digte. Schließ­lich wollte der Mann sich davon­ma­chen, woran ihn die Ver­kehrs­über­wa­chungs­kräfte hin­dern woll­ten. Der Pas­sant schlug der einen Ein­satz­kraft dar­auf­hin vor den Augen des Abschlepp­wa­gen­fah­rers ins Gesicht. Selbst nach Ein­tref­fen der hin­zu­ge­zo­ge­nen Poli­zei beru­higte sich der Mann nicht.

Die Quit­tung für die Beschimp­fun­gen und den tät­li­chen Angriff bekam er jetzt vom Amts­ge­richt. Die­ses ver­ur­teilte den Mann zur Zah­lung von 160 Tages­sät­zen à zehn Euro.