Ord­nungs­amt Auf­bau Blit­zer Foto: LOKALBÜRO

 

Bilanz 2021: Zahl der Ver­kehrs­ver­stöße in Düs­sel­dorf steigt deutlich/8.287 Fah­rer miss­ach­te­ten das Rot­licht an Ampeln

Die Zahl fest­ge­stell­ter Ver­kehrs­ver­stöße hat laut dem Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt im Ver­gleich zum Vor­jahr deut­lich zuge­nom­men und wie­der das Niveau vor der Pan­de­mie erreicht. 494.603 Falsch­par­ker, 228.929 Fahr­zeuge mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit und 8.287 Rot­licht­fah­rer wur­den im Jahr 2021 ertappt – zum Ver­gleich: 2020 waren es 438.417 Falsch­par­ker, 208.009 Geschwin­dig­keits­ver­stöße und 10.981 Rotlichtfahrten.

Flie­ßen­der Verkehr

Geschwin­dig­keits­über­wa­chung
Ins­ge­samt 228.929 Auto­fah­rer haben im ver­gan­ge­nen Jahr Post von der Stadt erhal­ten, weil sie im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet zu schnell gefah­ren waren (2020: 208.009). Im Rhein­ufer­tun­nel wur­den die meis­ten Ver­stöße regis­triert, näm­lich 94.407 (2020: 117.345). Trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter war ein Auto­fah­rer, der im Okto­ber mit 151 Stun­den­ki­lo­me­tern statt der erlaub­ten 60 Stun­den­ki­lo­me­ter durch den Tun­nel raste.

Die Über­wa­chungs­an­lage auf der Auto­bahn 44 musste am 26. Februar 2021 wegen Brü­cken­bau­ar­bei­ten außer Betrieb genom­men wer­den. Bis dahin betrug die höchste gemes­sene Geschwin­dig­keit 200 Stun­den­ki­lo­me­ter — dop­pelt so schnell wie die erlaub­ten 100 Stundenkilometer.

An den zehn sons­ti­gen sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­an­la­gen im Stadt­ge­biet waren 31.363 Ver­kehrs­teil­neh­mer zu schnell unter­wegs (2020: 31.866).

Mobile Blit­zer
Die Ein­hal­tung der Tem­po­li­mits wird außer­dem mit mobi­len und semi­sta­tio­nä­ren Mess­ge­rä­ten kon­trol­liert. An mehr als 700 mög­li­chen Stand­or­ten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schul­we­gen, die Sicher­heit vor Senio­ren­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern oder all­ge­mein um Unfallhäufungsstellen.
Dabei wur­den ins­ge­samt 98.952 Ver­kehrs­sün­der ertappt, die zu schnell unter­wegs waren (2020: 58.157). Die höhere Zahl der Ver­kehrs­ver­stöße erklärt sich beson­ders durch den Ein­satz eines zusätz­li­chen semi­sta­tio­nä­ren Mess­ge­rä­tes und durch die Umstel­lung auf eine bes­sere Messtechnik.

Blit­zer-Anhän­ger
Die bei­den Anhän­ger zur Geschwin­dig­keits­über­wa­chung — Her­stel­ler­be­zeich­nung: Enforce­ment Trai­ler — schlie­ßen die Lücke zwi­schen mobi­len Kon­trol­len und sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­an­la­gen. Sie mes­sen an wech­seln­den Stand­or­ten jeweils meh­rere Tage rund um die Uhr. Diese Mess­tech­nik stößt auch bei Anwoh­nern und Bezirks­ver­tre­tern auf ein posi­ti­ves Echo. Schon jetzt gibt es diverse Vor­mer­kun­gen von Gefah­ren­stel­len, an denen die Anhän­ger ein­ge­setzt wer­den sollen.

Rot­licht­über­wa­chung
Wegen Miss­ach­tens einer roten Ampel wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 8.287 Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet (2020: 10.981). Der Rück­gang im Ver­gleich zum Vor­jahr ist dabei auf den zeit­wei­li­gen Aus­fall einer Mess­an­lage zurück­zu­füh­ren. Die meis­ten Ver­stöße wur­den am “Nord­stern” fest­ge­stellt, wo 7.961 Auto­fah­rer (2020: 9.382) das Rot­licht missachteten.

Ruhen­der Verkehr
Im Jahr 2021 wur­den vom Ord­nungs­amt ins­ge­samt 494.603 Halt- und Park­ver­stöße mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern geahn­det (2020: 438.417). Der Löwen­an­teil der Fälle ent­fiel auch 2021 auf die Rege­lun­gen für die Benut­zung lega­ler Park­plätze, wie zum Bei­spiel Höchst­park­dau­ern oder Park­schein­pflich­ten. Dort setz­ten sich 155.868 (2020: 133.626) Men­schen über Vor­schrif­ten hin­weg und bil­de­ten damit einen typi­schen “Anlass” dafür, dass sich nach­fol­gende Ver­kehrs­teil­neh­mer auf Geh- und Rad­we­gen ille­gale Park­plätze zu ver­schaf­fen such­ten. Dies waren 75.904 (2020: 52.654). Die Bevor­rech­ti­gun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen wur­den 5.605 Mal miss­ach­tet (2020: 4.798 Mal). Die Zah­len des Vor­jah­res waren auf­grund der Lock­downs sowie der zeit­wei­lig aus­ge­setz­ten Park­ge­büh­ren unge­wöhn­lich niedrig.
In per­so­nel­ler Hin­sicht konn­ten 2021 fünf­zehn neue Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter für die Über­wa­chung des ruhen­den Ver­kehrs gewon­nen wer­den, wei­tere acht wer­den — vor­aus­sicht­lich noch im ers­ten Quar­tal 2022 — den Dienst antreten.

Dazu erklärt Chris­tian Zaum, Bei­geord­ne­ter für Recht, Ord­nung, Feu­er­wehr und Gesund­heit: “Die Her­aus­for­de­run­gen im ruhen­den Ver­kehr sind in Düs­sel­dorf wei­ter­hin hoch. Des­halb wird auch das Per­so­nal in der Ver­kehrs­über­wa­chung, neben dem Ord­nungs- und Ser­vice­dienst, wei­ter verstärkt.”

Buß­geld­ka­ta­log geändert
Die Ände­run­gen am Buß­geld­ka­ta­log, die am 9. Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res in Kraft getre­ten sind, spie­geln sich in den genann­ten Zah­len noch nicht wider. Das Par­ken auf dem Geh- oder Rad­weg oder in zwei­ter Reihe mit Behin­de­rung oder gar Gefähr­dung hat seit­dem ein Buß­geld von min­des­tens 70 Euro und die Ein­tra­gung eines Punk­tes im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter zur Folge.

Dritt­an­zei­gen
Von den gesam­ten Ver­fah­ren wur­den 32.340 (6,5 Pro­zent) auf Anzei­gen von Bür­gern hin ein­ge­lei­tet. Der Rekord­wert des Vor­jah­res — 2020 gab es 30.339 soge­nannte Dritt­an­zei­gen — wurde damit ein wei­te­res Mal über­trof­fen. Hauptär­ger­nis aus Bür­ger­sicht ist das Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen, das 13.542 Mal Anlass zu Dritt­an­zei­gen bot. Auf Platz 2 folgt bei den Dritt­an­zei­gen das abso­lute Halt­ver­bot (Zei­chen 283) mit 6.743 Fäl­len. Das ord­nungs­wid­rige Par­ken vor Ein- und Aus­fahr­ten wurde 1.094 Mal angezeigt.

Her­kunft
Im ruhen­den Ver­kehr wur­den 50 Pro­zent der Ver­stöße von Fahr­zeu­gen­hal­tern mit Düs­sel­dor­fer Kenn­zei­chen began­gen. Wei­tere 6,3 bezie­hungs­weise 6,2 Pro­zent ent­fal­len auf die Kenn­zei­chen der angren­zen­den Kreise Rhein­kreis Neuss (NE) und Kreis Mett­mann (ME).

Abschlepp­fälle
In 10.659 Fäl­len (2020: 8.673) wur­den die Kraft­fahr­zeuge so abge­stellt, dass sogar Abschlep­pun­gen ein­ge­lei­tet wer­den muss­ten. Wie in den Vor­jah­ren waren die Gründe in den meis­ten Fäl­len miss­bräuch­lich genutzte Schwer­be­hin­der­ten­park­plätze und die Nicht­be­ach­tung mobi­ler Halt­ver­bots­zo­nen, wie sie etwa anläss­lich von Bau­ar­bei­ten oder Umzü­gen ange­ord­net werden.

Ein­nah­men und Ausgaben
Für Auf­ga­ben im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung des ruhen­den und flie­ßen­den Stra­ßen­ver­kehrs sieht die Lan­des­haupt­stadt im Haus­halts­plan Aus­ga­ben für Per­so­nal und Mate­rial allein im Ord­nungs­amt in einer Höhe von rund 13,5 Mil­lio­nen Euro vor. Die Gesamt­summe der Geld­bu­ßen wird sich nach aktu­el­ler Schät­zung für 2021 auf rund 17,3 Mil­lio­nen Euro belau­fen (2020: 17,3 Mil­lio­nen Euro) — noch sind aller­dings nicht alle Ver­fah­ren abgeschlossen.

Hin­ter­grund: Außen­dienste des Ordnungsamtes
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung ist mit der­zeit 151 Dienst­kräf­ten der grö­ßere der bei­den Außen­dienste des Ord­nungs­am­tes. Ihr obliegt die Über­wa­chung des ruhen­den Stra­ßen­ver­kehrs sowie die Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung. Die Mit­ar­bei­ter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahr­rad, Motor­rol­ler oder Auto im gesam­ten Stadt­ge­biet nach.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) als zwei­ter gro­ßer Außen­dienst ach­tet neben dem Bür­ger­ser­vice auf die Ein­hal­tung sons­ti­ger Vor­schrif­ten wie zum Bei­spiel der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Lan­des­hun­de­ge­set­zes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.