Ab Frei­tag, 15. Okto­ber 2022, wer­den rund 6.000 Gas­la­ter­nen in Düs­sel­dorf zwi­schen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr aus­ge­schal­tet, um den Ener­gie­ver­brauch zu redu­zie­ren. Damit will die Stadt Düs­sel­dorf ein Zei­chen set­zen. Wir ver­ste­hen, dass es in die­sen Zei­ten sol­che Sym­bole braucht, auch wenn die tat­säch­li­che Ein­spa­rung ver­schwin­dend gering ist. Ober­bür­ger­meis­ter Kel­ler hatte im ZDF (ab Minute 12:09) übri­gens ange­kün­digt, dass das es auch bei der Elek­tro­be­leuch­tung in Wohn­stra­ßen Abschal­tun­gen geben soll. Wird das wohl auch noch umgesetzt?

Jetzt wird an den Later­nen, die künf­tig aus­ge­schal­tet wer­den, ein soge­nann­ter „Later­nen­ring” ange­bracht, der dar­auf hin­weist, dass die Laterne nicht die ganze Nacht hin­durch brennt. Auto­fah­rer sind dadurch ver­pflich­tet, ihr Fahr­zeug durch das Park­licht zu kenn­zeich­nen, wenn es ansons­ten nicht erkenn­bar ist.

Warum betrifft das nicht alle Gaslaternen?

Aus­ge­schal­tet wer­den kön­nen nur die Later­nen, die noch nach der seit lan­ger Zeit bewähr­ten Tech­nik der Druck­welle gesteu­ert wer­den. Dabei wird der Druck im Gas­netz für eine kurze Zeit erhöht. Eine Mem­brane in der Later­nen schal­tet diese dann ent­we­der ein oder aus. Ein gro­ßer Teil der Gas­la­ter­nen vor allem in süd­li­chen Stadt­tei­len ist jedoch bereits im Zuge der H‑Gas-Umstel­lung mit einer Elek­tro­zün­dung aus­ge­rüs­tet wor­den. Diese wird in jeder ein­zel­nen Laterne auto­nom durch einen Hel­lig­keits­sen­sor gesteu­ert, so dass es nicht mög­lich ist, diese Later­nen zen­tral abzuschalten.

Auch in den nörd­li­chen Stadt­tei­len gibt es ver­ein­zelt bereits Later­nen mit Elek­tro­zün­dung. Sie ste­hen über­all dort, wo in den letz­ten Jah­ren Gas­la­ter­nen aus­ge­tauscht wer­den muss­ten, weil sie nicht mehr stand­si­cher waren oder bei einem Ver­kehrs­un­fall beschä­digt wurden.

Wie es ins­ge­samt mit dem Erhalt der denk­mal­ge­schütz­ten Gas­la­ter­nen in Düs­sel­dorf wei­ter­ge­hen soll, wird sich erst nach einer wei­te­ren Debatte in der Stadt­ge­sell­schaft klä­ren. Zunächst ein­mal hat der Stadt­rat Nach­rüs­tungs- und Umbau­ar­bei­ten für sechs Monate gestoppt. In die­ser Zeit wird nur dort etwas gesche­hen, wo nicht oder nur ein­ge­schränkt denk­mal­werte Gas­la­ter­nen durch Elek­tro­be­leuch­tung ersetzt wer­den. Dazu ist man im Dia­log mit der Stadtverwaltung.

Der „Later­nen­ring” ist als Zei­chen 394 in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung für die Kenn­zeich­nung von Later­nen vor­ge­se­hen, die nicht die ganze Nacht über bren­nen. Die oben ange­ge­be­nen Abmes­sun­gen gel­ten eigent­lich für ein Schild, wer­den aber in Düs­sel­dorf als Auf­kle­ber verwendet.