Luft­bild, Flug­ha­fen Düs­sel­dorf Air­port sowie Air Park Geschäfts­zen­trum im Stadt­teil Lohau­sen in Düs­sel­dorf, Rhein­land, Nord­rhein-West­fa­len, Deutschland

 

 

Der Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen hat ges­tern den Ent­wurf für einen Antrag auf Ände­rung des lau­fen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens (PFV) zur Kapa­zi­täts­er­wei­te­rung mit Bitte um Prü­fung sowie einer ver­fah­rens­recht­lich vor­ge­se­he­nen Antrags­be­ra­tung beim zustän­di­gen Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium ein­ge­reicht. Anfang Mai hat­ten Auf­sichts­rat und Gesell­schaf­ter des Flug­ha­fens die­sem Vor­ge­hen zugestimmt.

Der Düs­sel­dor­fer Air­port trägt mit sei­nem Ände­rungs­ent­wurf den seit 2015 und durch Corona stark ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen für den Luft­ver­kehr Rech­nung. Der Ent­wurf setzt auf smar­tes Wachs­tum inner­halb der bestehen­den Kapazitätsgrenzen.

Der ursprüng­li­che Antrag auf Plan­fest­stel­lung aus dem Jahr 2015 beinhal­tete den Weg­fall der Kapa­zi­täts­ober­grenze für Starts und Lan­dun­gen. Der jetzt vor­lie­gende Ent­wurf des Ände­rungs­an­trags sieht vor, dass die bereits heute gül­tige limi­tierte Gesamt­ka­pa­zi­tät von 131.000 Bewe­gun­gen in den sechs ver­kehrs­reichs­ten Mona­ten bestehen blei­ben soll. Das bedeu­tet eine ver­läss­li­che Kapa­zi­täts­ober­grenze für die Anwohner.

Inner­halb die­ser bereits heute geneh­mig­ten Kapa­zi­tät möchte der Flug­ha­fen zukünf­tig fle­xi­bel wach­sen kön­nen. Mög­lich würde dies durch eine Ver­schie­bung von Bewe­gungs­kon­tin­gen­ten zuguns­ten des Linien- und Char­ter­ver­kehrs. Der Flug­ha­fen könnte auf die­sem Weg die Aus­las­tung inner­halb der bestehen­den Kapa­zi­tät bedarfs­ge­recht opti­mie­ren und würde in Summe keine zusätz­li­chen Starts und Lan­dun­gen benötigen.

Alle wei­te­ren Ele­mente des ursprüng­li­chen Antrags auf Plan­fest­stel­lung blei­ben vom dem jetzt vor­lie­gen­den Ent­wurf des Ände­rungs­an­trags unberührt.

Mit sei­nem Ansatz des smar­ten Wachs­tums, der neben der Bei­be­hal­tung der Kapa­zi­täts­ober­grenze noch den Ein­satz grö­ße­rer sowie moder­ner und emis­si­ons­ar­mer Maschi­nen durch die Air­lines umfasst, bringt der Air­port drei zen­trale Punkte in Ein­klang. Das sind zum einen die Zukunfts­per­spek­tive für das Unter­neh­men sowie für die am Flug­ha­fen beschäf­tig­ten Men­schen und die Region Rhein-Ruhr. Zum ande­ren sind es die sta­bi­len ope­ra­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen für die Flug­ge­sell­schaf­ten am Stand­ort und nicht zuletzt auch die Inter­es­sen der Anwoh­ner bezie­hungs­weise der Schutz der Umwelt.

Im Anschluss an die jetzt fol­gende, ver­fah­rens­recht­lich vor­ge­se­hene Antrags­be­ra­tung wird die Plan­fest­stel­lungs­be­hörde dann die wei­te­ren Ver­fah­rens­schritte fest­le­gen sowie Art und Umfang wei­te­rer ein­zu­rei­chen­der Unter­la­gen bestim­men. Auf die­ser Grund­lage wird der Air­port der Plan­fest­stel­lungs­be­hörde den kon­kre­ten Ände­rungs­an­trag samt wei­te­rer Unter­la­gen vorlegen.