Beschä­digte Bah­nen Foto: Rheinbahn

 

In den ver­gan­ge­nen Tagen seit dem 29. Dezem­ber hat eine Serie schwer­wie­gen­der Van­da­lis­mus­akte das öffent­li­che Ver­kehrs­netz in Düs­sel­dorf erschüt­tert. Unbe­kannte Täter haben bis­lang zehn Bah­nen und zwei Busse der Rhein­bahn zum Teil erheb­lich beschä­digt. Die Vor­fälle erstreck­ten sich über ver­schie­dene Linien im Bereich Uni­ver­si­tät Ost / Bota­ni­scher Gar­ten, Süd­park, Auf’m Hen­ne­kamp und Volksgarten.

In allen Fäl­len wur­den die Schei­ben der Fahr­zeuge mut­wil­lig zer­stört oder mas­siv beschä­digt, was zu einem Gesamt­scha­den von mehr als 25.000 Euro führt. Die Rhein­bahn reagierte auf die unver­hält­nis­mä­ßi­gen Zer­stö­run­gen, indem sie eine Beloh­nung in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Infor­ma­tio­nen aus­setzte, die zur Ergrei­fung der Täter führen.

Die Täter schlu­gen stets im Schutz der Dun­kel­heit zu, was die Ermitt­lun­gen zusätz­lich erschwert. Die betrof­fe­nen Fahr­zeuge, ins­be­son­dere der Fahr­zeug­typ NF8U auf der Wehr­hahn­li­nie, sind der­zeit ein­ge­schränkt ver­füg­bar. Die Werk­stät­ten der Rhein­bahn arbei­ten unter Hoch­druck daran, die Schä­den zu behe­ben. Der­zei­tige Beein­träch­ti­gun­gen für den Start des Rhein­Takt am kom­men­den Wochen­ende sind jedoch noch nicht abzusehen.

Die Rhein­bahn hat Straf­an­zeige gegen Unbe­kannt gestellt und koope­riert inten­siv mit den Ermitt­lungs­be­hör­den. Um die Auf­klä­rung vor­an­zu­trei­ben, appel­liert das Unter­neh­men an die Öffent­lich­keit und setzt auf die Mit­hilfe der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Für Hin­weise, die zur Ergrei­fung der Täter füh­ren, steht eine Beloh­nung von bis zu 1.000 Euro bereit.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Infor­ma­tio­nen zu den Vor­fäl­len haben, kön­nen sich ver­trau­lich an die Rhein­bahn wen­den. Die ent­spre­chende Kon­takt­mög­lich­keit lau­tet: schaden@rheinbahn.de. Die Rhein­bahn hofft auf die Unter­stüt­zung der Bevöl­ke­rung, um die Ver­ant­wort­li­chen für diese sinn­lose Zer­stö­rung zur Rechen­schaft zu zie­hen und wei­tere Zwi­schen­fälle zu verhindern.