Mie­ter­ver­eins-Geschäfts­füh­rer Claus Nese­mann und Vor­sit­zen­der Hans-Jochem Witzke demons­trie­ren gegen über­höhte Mie­ten. Foto: Mieterverein

 

Das Online-Tool Miet­preis­bremse des Mie­ter­ver­ein Düs­sel­dorf e.V. stellt bin­nen Minu­ten Ver­stöße gegen die Miet­preis­bremse fest — Jeder­mann kann es ab heute kos­ten­los nut­zen — Zu viel gezahlte Miete kann zurück­ver­langt werden

Der Mie­ter­ver­ein Düs­sel­dorf e.V. reagiert auf die viel­fa­chen Ver­stöße gegen die Miet­preis­bremse. Mit einer online bereit­ge­stell­ten Hilfe kön­nen Mie­te­rin­nen und Mie­ter ab sofort ermit­teln, ob und wie­viel sie zu viel bezah­len, und dage­gen vorgehen.

Mie­ter­ver­eins-Vor­sit­zen­der Hans-Jochem Witzke:„Wir wis­sen, dass in Düs­sel­dorf jede vierte Woh­nung zu teuer am Markt ange­bo­ten wird. Aus die­ser Erfah­rung rührt unser neues Ange­bot, das man vor oder nach Ver­trags­ab­schluss nut­zen kann. Viele Mie­ter haben das gesetz­lich ver­briefte Recht, die über­höhte Miete zu redu­zie­ren. Das kommt der gesam­ten Bevöl­ke­rung der Lan­des­haupt­stadt zugute.“

Über­zah­lun­gen kön­nen bis zu 30 Monate rück­wir­kend vom Ver­mie­ter zurück­ver­langt wer­den. Dies ist im BGB für bestehende Miet­ver­hält­nisse gere­gelt (§§ 556d – 556g).

Das neue Online-Tool Miet­preis­bremse stellt in weni­gen Minu­ten fest, ob der Miet­ver­trag gegen die seit dem 1.7.2020 gel­tende Miet­preis­bremse ver­stößt und wie hoch ggf. die Über­schrei­tung ist. Es steht ab heute jeder­mann kos­ten­los auf der Web­site des Mie­ter­ver­eins Düs­sel­dorf zur Ver­fü­gung, also nicht nur den 34.000 Mit­glie­dern des Mietervereins.

So funk­tio­niert die Hilfe gegen über­höhte Mieten
Man braucht sei­nen Miet­ver­trag und 10 Minu­ten Zeit. Da die Miet­preis­bremse einige Aus­nah­men vor­sieht, wer­den diese zunächst für ein treff­si­che­res Ergeb­nis abge­fragt. Zum Bei­spiel kann man das Instru­ment nicht für ältere Miet­ver­träge (vor dem 1.7.2020 abge­schlos­sen) gegen­über dem Ver­mie­ten­den einsetzen.

Gut ist zu wis­sen, wie hoch die Miete des Vor­mie­ters war und ob die Woh­nung in den letz­ten drei Jah­ren vor Miet­be­ginn moder­ni­siert wurde. Diese Infor­ma­tio­nen, sofern sie denn vom Ver­mie­ter mit­ge­teilt wur­den, kön­nen dazu füh­ren, dass die Miet­preis­bremse keine Anwen­dung findet.

Man klickt sich durch etwa 20 Schritte. Am Ende ste­hen zwei Zah­len: die maxi­mal erlaubte Miete und die tat­säch­lich gezahlte Miete. Dar­aus ergibt sich ggf. eine zu hohe Miet­zah­lung, die nicht geleis­tet wer­den muss oder sogar zurück­ver­langt wer­den kann.

„Viel zu viele Mie­te­rin­nen und Mie­ter in Düs­sel­dorf neh­men ihre Rechte nicht wahr. Wir emp­feh­len, dass sie sich mit ihrem Ver­mie­ter in Ver­bin­dung set­zen. Wir kön­nen mit dem Online-Tool Miet­preis­bremse und dem unver­bind­li­chen Ergeb­nis keine Rechts­be­ra­tung erset­zen, aber man erhält wert­volle Hin­weise“, sagt Claus Nese­mann, Geschäfts­füh­rer des Mie­ter­ver­eins. Er ver­weist dar­auf, dass 18 Voll­ju­ris­tin­nen und ‑juris­ten des Ver­eins jähr­lich rund 23.000 Rechts­be­ra­tun­gen leisten.

„Das Online-Tool Miet­preis­bremse ist ein kos­ten­lo­ses, aber gewinn­brin­gen­des Ange­bot für alle“, betont Vor­sit­zen­der Witzke. „Lei­der wird die Miet­preis­bremse viel zu sel­ten gezo­gen. Lei­der wer­den auch Ver­stöße in Düs­sel­dorf nicht von Amts wegen über­prüft. Umso wich­ti­ger, dass die Düs­sel­dor­fer den Mie­ter­ver­ein Düs­sel­dorf in der Ost­straße an ihrer Seite haben.“

Ham­burg als Vorbild
Gute Erfah­run­gen lie­gen beim Mie­ter­ver­ein zu Ham­burg vor. In den ers­ten sechs Mona­ten nach Ein­füh­rung wurde das Online-Tool Miet­preis­bremse über 10.000-mal auf der Web­site auf­ge­ru­fen. 2.792-mal wur­den die Abfra­gen bis zum Ende durch­lau­fen. „Ein Erfolgs­mo­dell, das wir gerne den Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fern anbie­ten“, so Nesemann.

In weni­gen Wochen kommt ein wei­te­res Instru­ment: Online-Tool Mieterhöhung
Ein wei­te­res Pro­blem sind Miet­erhö­hun­gen in bestehen­den Miet­ver­hält­nis­sen. Hier gilt die Kap­pungs­grenze von 15 Pro­zent in drei Jah­ren. Außer­dem ist der Miet­spie­gel ein­zu­hal­ten. Mit dem Online-Tool Miet­erhö­hung kön­nen Mie­te­rin­nen und Mie­ter dem­nächst über­prü­fen, wie hoch die orts­üb­li­che Ver­gleichs­miete ist, ob und ggf. inwie­weit eine gefor­derte Mie­t­an­pas­sung über­höht oder gar bereits for­mell unwirk­sam ist.

Die Miet­preis­bremse

Die Miet­preis­bremse gilt in 415 deut­schen Städ­ten und Gemein­den, in NRW nur für 18, dar­un­ter Düs­sel­dorf. Bei Neu­ver­mie­tung darf der Miet­zins (von Aus­nah­men abge­se­hen) höchs­tens 10 Pro­zent über der orts­üb­li­chen Miete liegen.

Das Online-Tool Miet­preis­bremse fin­den Sie ab sofort unter www.mieterverein-duesseldorf.de