Symbolbild Standesamt © Lokalbüro

Sym­bol­bild Stan­des­amt © Lokalbüro

 

Ab sofort kön­nen Paare ihre Ehe nun ganz ein­fach von Zuhause aus anmel­den. Nach der erfolg­rei­chen Ein­füh­rung des digi­ta­len Trau­ka­len­ders zur Reser­vie­rung von Trau­ter­mi­nen bie­tet das Düs­sel­dor­fer Stan­des­amt seit dem heu­ti­gen Mon­tag, 5. Mai 2025, auch die Mög­lich­keit, den nächs­ten Schritt voll­stän­dig digi­tal vor­zu­neh­men. Alle not­wen­di­gen Unter­la­gen kön­nen auf die­sem Weg digi­tal hoch­ge­la­den und die Gebüh­ren online bezahlt werden.

“Die Ehe­schlie­ßung ist ein bewe­gen­der und bedeut­sa­mer Moment im Leben eines jeden Paa­res. Der Antrag nach dem Antrag kann jetzt ganz bequem online abge­wi­ckelt wer­den. Damit ent­fällt in der ohne­hin auf­re­gen­den Vor­be­rei­tungs­phase nun der Gang zum Amt, sodass mehr Zeit für die Pla­nung des gro­ßen Tages bleibt. Mit der Ein­füh­rung des neuen erwei­ter­ten Online-Ser­vices errei­chen wir einen wei­te­ren wich­ti­gen Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung unse­rer Bür­ger­ser­vices und brin­gen das Amt ins Wohn­zim­mer”, sagt Olaf Wag­ner, Bei­geord­ne­ter für den Bür­ger­ser­vice, über den Fortschritt.

Für die digi­tale Ehe­an­mel­dung müs­sen sich beide Ehe­leute mit­hilfe der BundID iden­ti­fi­zie­ren. Des­we­gen wird für den Online-Ser­vice ein Aus­weis mit akti­vier­ter Online­funk­tion und PIN sowie ein BundID-Konto benö­tigt. Alle Infor­ma­tio­nen zur Regis­trie­rung und Nut­zung der BundID sind online ver­öf­fent­licht unter: https://id.bund.de/de/faq

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen rund um die digi­tale Ehe­an­mel­dung und den digi­ta­len Trau­ka­len­der fin­den Inter­es­sierte auf der Web­site des Stan­des­am­tes Düs­sel­dorf: www.duesseldorf.de/standesamt

Tipp: Schnell sein lohnt sich für die ers­ten “Digi­tal-Paare”
Als beson­de­res High­light erhal­ten die ers­ten Paare, die die digi­tale Ehe­an­mel­dung nut­zen, eine Frei­karte für ein Eis­lauf-Date als Ehe­leute im Eis­sta­dion an der Brehm­straße, die nach der Som­mer­pause ab dem 6. Sep­tem­ber 2025 ein­ge­löst wer­den kann (berech­tigt zu ein­ma­li­gem Eintritt).