Fahrradversteigerung Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf

Fahr­rad­ver­stei­ge­rung © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Das Fund­büro ver­stei­gert ab 17 Uhr rund zehn Fahr­rä­der in den Räu­men an der Erkra­ther Straße 1. Der Auk­tio­na­tor steht wäh­rend der Ver­an­stal­tung für Fra­gen rund um das Thema Fund­büro zur Ver­fü­gung – etwa zu den Auf­ga­ben des Fund­bü­ros, der Her­kunft der Ver­stei­ge­rungs­ge­gen­stände und zur Ver­wen­dung des Erlö­ses. Es han­delt sich um Fahr­rä­der der Mar­ken Bulls, Pega­sus, Kett­ler und Puky.

Infor­ma­tio­nen zur Versteigerung
Ver­stei­gert wird immer unge­prüft und ohne Garan­tie; ent­spre­chend güns­tig sind die Preise. Bei den Fahr­rä­dern wird emp­foh­len, das Rad vor der ers­ten Tour sorg­fäl­tig zu über­prü­fen. Mit dem Zuschlag geht das erstei­gerte Objekt in das Eigen­tum des Meist­bie­ten­den über. Die erstei­ger­ten Gegen­stände müs­sen sofort bar bezahlt und kön­nen gleich mit­ge­nom­men werden.

Gene­rell stam­men die zur Ver­stei­ge­rung ste­hen­den Objekte nicht immer aus­schließ­lich aus Fund­sa­chen, son­dern auch von der Poli­zei oder der Staats­an­walt­schaft. Dabei han­delt es sich unter ande­rem um soge­nannte Tat­mit­tel – ein juris­ti­scher Begriff für Gegen­stände, die zur Bege­hung einer Straf­tat ver­wen­det oder dafür bestimmt waren. Sol­che Gegen­stände kön­nen von den Behör­den sicher­ge­stellt, ein­ge­zo­gen und anschlie­ßend ver­wer­tet wer­den. Diese Objekte ste­hen den Straf­tä­tern nicht mehr zu und wer­den dem Fund­büro zur Ver­stei­ge­rung oder Ver­wer­tung über­mit­telt. Alle zur Ver­stei­ge­rung ange­bo­te­nen Gegen­stände wer­den vorab in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei geprüft. Meist­bie­tende erhal­ten nach der Auk­tion eine Quit­tung, die als Eigen­tums­nach­weis gilt und unbe­dingt auf­be­wahrt wer­den sollte.

Hin­ter­grund: Was pas­siert mit Fundsachen?
Fund­sa­chen wer­den sechs Monate im Fund­büro auf­be­wahrt. In die­ser Zeit hat der Eigen­tü­mer die Mög­lich­keit, sich nach sei­nem ver­lo­re­nen Gegen­stand zu erkun­di­gen und die­sen zurück­zu­er­hal­ten. Per­so­nen, die einen ver­lo­re­nen Gegen­stand suchen, kön­nen die Mit­ar­bei­ter des Fund­bü­ros nicht nur per­sön­lich kon­tak­tie­ren; auf der Inter­net­seite des Ord­nungs­am­tes kann auch selbst nach­ge­se­hen wer­den, ob ein ver­miss­ter Gegen­stand im Fund­büro abge­ge­ben wurde unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/fund/fundbuero-online.

 

Werbung

Ein­fach auf der Star­seite anmelden !