
Krokodilhandtasche © Zoll Düsseldorf
Grundsätzlich spricht nichts gegen das Mitbringen von Reisesouvenirs und Geschenken für Freunde und Familie daheim. Aber bei Waren aus streng geschützten Tierarten hört auch beim Zoll der Spaß auf.
Dies musste ein 65-jähriger Mann aus Ahaus am 07.05.2025 feststellen, als er von einer Reise aus Moldau nach Düsseldorf zurückkehrte. Der gebürtige Ukrainer passierte den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren, als er von den Beamten angehalten wurde. Bei der anschließenden Kontrolle seines Handgepäcks blickte den Zöllnern dann ein ebenso kurioses wie geschmackloses Mitbringsel entgegen: eine Handtasche, augenscheinlich gefertigt aus Krokodilleder – komplett mit Kopf und Füßen. Sie sollte als Geschenk für die Frau des Reisenden nach Deutschland eingeführt werden.
Da vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, um welche Krokodilart es sich handelte, wurde die Tasche zunächst in Verwahrung genommen und der Reisende musste seinen Heimweg ohne sie fortsetzen. Bei der anschließenden Prüfung durch Experten der Stadt Düsseldorf konnte festgestellt werden, dass die Tasche aus der Haut des sogenannten Sumpfkrokodils gefertigt ist. Diese Krokodilart steht unter strengem Artenschutz und darf somit auf keinen Fall eingeführt werden.
Das bedeutet, dass die Tasche durch den Zoll beschlagnahmt und gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet wurde. Die Tasche wird nach Abschluss des Verfahrens dem Bundesamt für Naturschutz übergeben.
Zusatzinformation:
Gerade bei Waren tierischen Ursprungs ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen im Bereich des Artenschutzes zu informieren. Sonst kann selbst ein vermeintlich kleines Teil, wie eine Feder einer geschützten Vogelart oder sogar ein Haar eines Elefanten, zu großem Ärger bei der Einreise führen.