Krokodilhandtasche © Zoll Düsseldorf

Kro­ko­dil­hand­ta­sche © Zoll Düsseldorf

 

Grund­sätz­lich spricht nichts gegen das Mit­brin­gen von Rei­se­sou­ve­nirs und Geschen­ken für Freunde und Fami­lie daheim. Aber bei Waren aus streng geschütz­ten Tier­ar­ten hört auch beim Zoll der Spaß auf.

Dies musste ein 65-jäh­ri­ger Mann aus Ahaus am 07.05.2025 fest­stel­len, als er von einer Reise aus Mol­dau nach Düs­sel­dorf zurück­kehrte. Der gebür­tige Ukrai­ner pas­sierte den grü­nen Aus­gang für anmel­de­freie Waren, als er von den Beam­ten ange­hal­ten wurde. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trolle sei­nes Hand­ge­päcks blickte den Zöll­nern dann ein ebenso kurio­ses wie geschmack­lo­ses Mit­bring­sel ent­ge­gen: eine Hand­ta­sche, augen­schein­lich gefer­tigt aus Kro­ko­dil­le­der – kom­plett mit Kopf und Füßen. Sie sollte als Geschenk für die Frau des Rei­sen­den nach Deutsch­land ein­ge­führt werden.

Da vor Ort nicht zwei­fels­frei geklärt wer­den konnte, um wel­che Kro­ko­dil­art es sich han­delte, wurde die Tasche zunächst in Ver­wah­rung genom­men und der Rei­sende musste sei­nen Heim­weg ohne sie fort­set­zen. Bei der anschlie­ßen­den Prü­fung durch Exper­ten der Stadt Düs­sel­dorf konnte fest­ge­stellt wer­den, dass die Tasche aus der Haut des soge­nann­ten Sumpf­kro­ko­dils gefer­tigt ist. Diese Kro­ko­dil­art steht unter stren­gem Arten­schutz und darf somit auf kei­nen Fall ein­ge­führt werden.

Das bedeu­tet, dass die Tasche durch den Zoll beschlag­nahmt und gegen den Rei­sen­den ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts eines Ver­sto­ßes gegen das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ein­ge­lei­tet wurde. Die Tasche wird nach Abschluss des Ver­fah­rens dem Bun­des­amt für Natur­schutz übergeben.

Zusatz­in­for­ma­tion:

Gerade bei Waren tie­ri­schen Ursprungs ist es wich­tig, sich über die gel­ten­den Rege­lun­gen im Bereich des Arten­schut­zes zu infor­mie­ren. Sonst kann selbst ein ver­meint­lich klei­nes Teil, wie eine Feder einer geschütz­ten Vogel­art oder sogar ein Haar eines Ele­fan­ten, zu gro­ßem Ärger bei der Ein­reise führen.