
Symbolbild Wahlen © Lokalbüro
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Düsseldorf die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt. Insgesamt 470.366 Wahlberechtigte sind aufgerufen, den Stadtrat, die Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu wählen. Parallel dazu können 209.273 Wahlberechtigte ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Integrationsrat wählen. Ab dem 8. August werden die ersten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Der Versand wird spätestens bis zum 24. August abgeschlossen sein.
Wahlräume und Barrierefreiheit
Für die Kommunalwahl stehen in der Landeshauptstadt insgesamt 305 Wahlräume zur Verfügung, davon 288 in städtischen Schulen und 17 in weiteren öffentlichen Gebäuden. Bereits 238 der Wahlräume – rund 78 Prozent – sind rollstuhlgerecht zugänglich. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Für die Integrationsratswahl werden 45 Wahlräume eingerichtet, davon 42 in Schulen und drei in weiteren Gebäuden; 28 davon sind für Rollstuhlfahrende geeignet.
Zur Orientierung steht ab dem 11. August unter www.duesseldorf.de/wahlen ein digitaler Wahlraumfinder bereit, der neben einer Übersicht aller Wahlräume auch alternative rollstuhlgerechte Standorte im Kommunalwahlbezirk anzeigt. Wer einen anderen Wahlraum aufsuchen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser ermächtigt zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum seines Kommunalwahlbezirks. Der Wahlschein kann wie auch die gesamten Briefwahlunterlagen im Amt für Statistik und Wahlen beantragt werden. Alle Wahlräume werden am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Briefwahlunterlagen werden ab Ende der Woche versendet
Neben der Stimmabgabe im Wahllokal besteht alternativ auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Die bereits beantragten Briefwahlunterlagen werden ab dem 8. August versendet. Der rote Wahlbrief (Kommunalwahlen) sowie der grüne Wahlbrief (Integrationsratswahl) sollten aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl (10. September) zurückgesendet oder am Wahltag bis spätestens 16 Uhr direkt in den Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen (Mecumstraße 10) eingeworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahl beantragen
Anträge auf Briefwahl sind möglich:
unter www.duesseldorf.de/briefwahlantrag online beantragen
über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
formlos unter Angabe von Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls Versandanschrift per Post an das Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, 40223 Düsseldorf oder per E‑Mail an briefwahl@duesseldorf.de
durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch im Amt für Statistik und Wahlen beantragt und persönlich in Empfang genommen werden. Hierfür sind die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen.
Direktwahlstellen und Öffnungszeiten
Ab dem 11. August können Wahlberechtigte ihre Stimme im Amt für Statistik und Wahlen abgeben. Neben dem bekannten Standort Mecumstraße 10 steht dafür auch der Standort Bertha-von-Suttner-Platz 1–3 (ehemalige Stadtbücherei) zur Verfügung. Die Beantragungsfrist endet am Freitag, 12. September, um 15 Uhr.
Öffnungszeiten beider Standorte:
Montag bis Mittwoch: 8–16 Uhr
Donnerstag: 8–18 Uhr
Freitag: 8–15 Uhr
Wahlhelfende gesucht
Für die Kommunalwahl werden rund 3.500 ehrenamtliche Wahlhelfende benötigt, für die Integrationsratswahl rund 450.
Wer sich für diese wichtige demokratische Aufgabe engagieren möchte, kann sich unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfer oder telefonisch unter 0211–8993177 anmelden. Die Landeshauptstadt zahlt für diesen Einsatz ein Erfrischungsgeld zwischen 60 und 120 Euro – je nach Funktion.
Weitere Informationen, darunter Schulungsfilme, häufig gestellte Fragen, ein Quiz und ein Wahl-ABC, sind abrufbar unter wahlhelfer.duesseldorf.de